Erwischt mit abgemeldeten Fahrzeug.

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  • So, nun hab ich auch endlich mal ein Problem fürs euch Spezialisten hier :shy



    Vor ca 2 Stunden habe ich eines meiner abgestellten, schon seit Jahren stillgelegten Fahrzeuge um die Werkstatt gefahren, da ich es über die Wintermonate Restaurieren will. Dazu musste ich über die Straße.
    Wir verkehren schon seit mehr als 25 Jahren so da es keine direkte Verbindung zwischen meinen beiden Höfen gibt.
    Eine Grafik für euch habe ich dazu gebastelt, das Rot eingerahmte ist mein Grundstück, die gelbe Linie zeichnet meinen Fahrweg von etwas 20 bis 30 Metern ein.


    Also, ich fahre da nichts ahnen vor zur Hofeinfahrt und vorbei braust ein hübsches Polizeiauto und die Insassen sehen in meine Einfahrt. Da ich die Jungs hier im Umkreis aber alle ziemlich gut kenne hab ich mir nichts dabei gedacht und fahre bis vor zum Bürgersteig, am Bürgersteig halte ich an, besagte Polizisten sehen das, wenden und kommen zurück, halten vor mir an und steigen aus. Leider waren das nun keine aus meinen Landkreis sonden welche aus den Nachbarbezirk, kein Plan, noch nie gesehen.


    Ich lass Fenster runter, grüße freundlich und höre was Plan ist. Der Polizist sagte mir dass es eine Straftat ist mit diesen Fahrzeug auf die Straße zu fahren, kein Kennzeichen kein Versicherrungsschutz, usw. usf. ist ja alles klar. Ich sage dass ich nur um die Werkstatt herum fahren muss es gibt keine andere Zufahrtsmöglichkeit und wir machen das fast täglich.


    Ich versuche ihn mit Worten von meinen Fahrweg und seiner Notwendigkeit zu überzeugen, dann sagt er noch irgendwas was ich leider aufgrund meiner 70 prozentigen Schwerhörigkeit nicht ganz verstanden habe da auf der Straße ein Auto vorbeifuhr.
    Ich sagte geht schnell, und alles klar, und danke und so weiter.


    Die Beamten steigen ein, fahren los und ich gleich hinterher raus aus der Einfahrt, da ich dachte es ist alles in Lot .


    Die Beamten drehen wieder, und rasen mir in meine andere Einfahrt hinterher und schon war es angerichtet.
    Es half mir auch kein diskutieren, dass ich dachte es sei geklärt, nein Personalausweis musste gesucht werden, Führerschein, eine ganze Arbeitsstunde habe ich verloren Kunden mussten warten.......


    Fazit, ich bekomme Post vom Staatsanwalt, wegen befahren einer öffentlichen Straße ohne Zulassung, dann noch irgendwas wegen Verletzung des Pflichtversicherungsgesetzes, was noch schlimmer sei.
    Ach und ich habe VORSÄTZLICH gehandelt, angeblich zur Provokation der Beamten da sie mich ja vorher belehrt hätten und noch in der Nähe waren.
    Es könnten Punkte geben, ne hohe Geldstrafe und evtl. eine Freiheitsstrafe von einen Jahr. Das übliche eben.
    Eine Anhörung kommt in den nächsten Tagen. von der Staatsanwaltschaft soundso.



    Meine Frage ist jetzt, was kann ich tun? Die Beamten haben meinen Fahrweg genau gesehen, ich bin nicht sinnlos in der Gegend herumgefahren sondern es war ein betriebliche Notwendigkeit die Straße zu überqueren. Auch dachte ich es wäre mir gestattet und sie hätten mein anliegen verstanden.
    Aber Dummheit schützt ja bekanntlich auch nicht vor Strafe.


    Ich habe Keine Punkte und auch sonst eigentlich keine Vermerke mehr.


    Dass ich in den Bau deswegen gehe glaube ich nicht wirklich, die Jungs haben das nur ziemlich ausgeschmückt denke ich. Aber was kann ich in die Anhörung schreiben, was erwartet mich?


    Danke für eure Meinungen

  • Also grundsätzlich haben die Polizeibeamten Recht….
    Aber in meinen Augen haben sie deutlich übertrieben, also was das Strafmaß angeht.
    Natürlich sieht das Gesetz hier ein Strafmaß vor:

    Zitat

    Geahndet wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.


    Da du aber wie du sagt aufgrund deiner Schwerhörigkeit, die du ja auch belegen kannst nicht alles verstanden hast, sehe ich den Vorsatz nicht. Dies solltest du dann auch in die Anhörung schreiben.
    Somit haben wir eine Fahrlässigkeit.
    Und da kann ich dir aus der Praxis sagen, dass du mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen kannst, wenn du Ersttäter bist.
    Wozu ich dir aber in jedem Fall Raten würde, wäre, das du dir bei einem Anwalt eine Rechtsberatung einholst und ihm gegebenenfalls die Anhörung schreiben lässt.
    Denn die Rechtsverdreher kennen sich einfach besser aus und wissen genau wie was zu formulieren ist. Auch weiß ich nicht, in wie weit es zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dir um eine betriebliche Notwendigkeit handelt. Es kann durchaus sein, das solche Fahrten über deine Gewerbeversicherung abgedeckt sind.
    Aber ein guter Verkehrsrechtsanwalt kann dir hierüber sicher Auskunft geben.


    Zu Flensburg der Gesetzgeber sieht hier 6 Punkte und bis zu 3 Monaten Fahrverbot vor.


    Hier eine recht interessante Seite mit nützlichen Tipps:
    http://www.blitzanwalt.info/verstoss_gegen_pflichtversiche

  • Schöne Schei......
    Das Fahren ohne Kennzeichen geht ja noch, aber das sie dir Vorsatz unterstellen ist ganz schlecht.


    Dir wird nichts anders übrig bleiben, als den Anhörungsbogen abzuwarten und dann damit zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Nicht das du dann da auch noch was falsch reinschreibst. Auf jeden Fall ein Attest, über deine Schwerhörigkeit beilegen und du hättest Ihr freundliches Lächeln als Erlaubnis aufgefasst. Aber ein paar Euro und Punkte wird es wohl bringen!( 50,- plus 3 Pkt.)+


    Dazu die Sache mit dem Versicherungsschutz.
    Quelle Juraforum


    AW: Fahren mit Fahrzeug ohne Zulassung Handelt es sich um einen Privatgrund (muss befriedetetes Besitztum sein) von irgendjemandem, dann macht sich X nicht strafbar.
    Fährt X dagegen auf öff. Straßen, hat er ein Vergehen nach § 6 PflversG begangen.



    § 6


    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.


    (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

    Elbetreffen seit 2005 immer dabei und immer die Nr.: 05 :gut

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