Parkrempler, was muss die Versicherung bezahlen?

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  • Heute ist uns beim Einkaufen jemand ins Auto gefahren. Gemerkt scheint es der Fahrer nicht zu haben, denn er hat seinen Wagen einfach so stehen lassen:



    Wir haben als erstes die Polizei gerufen, die dann auch nach nach einer halben Stunde kam um den Schaden auf zu nehmen. Der Fahrer, der in der Zwischenzeit gekommen war leugnete allerdings das er das gewesen sei. Er habe zwar 2 Hörgeräte, aber so etwas hätte er doch gemerkt. Das Auto hatte er übrigens genau so stehen gelassen, wie auf den Bildern zu sehen und er hat ganze Arbeit geleistet:




    Angefangen am hinteren Stoßfänger, über die Alufelge weiter zur hinteren und dann zur forderen Tür.


    Nun meine Frage. Wird in so einem Fall einfach nur neu lackiert, oder werden gar die ganzen Teile getauscht? Unser Golf ist nigel nagel neu, und hat gerade einmal 1600km auf der Uhr.


    Übrigens leugnete der Fahrer selbst bei der Polizei noch den das er es gewesen sei, wie die Spuren allerdings an sein Auto gekommen sind könne er auch nicht sagen.


  • Mein Beileid!
    Das sind so die Gründe, warum ich immer abseits oder in zwei Lücken parke.


    Die Polizei hat doch die ganze Sache aufgenommen? Dabei werden die Spuren an beiden Fahrzeugen verglichen, ev. Lackproben genommen und dann ists eindeutig. Egal, ob der Verursacher leugnet oder nicht.


    Anschließend meldest Du den Schaden Deiner und seiner Versicherung, dazu brauchst Du auch das Aktenzeichen der Polizei, wobei es zu Verzögerungen kommen kann, bis die Polizei zu Ergebnissen kommt.


    Du hast das Recht auf einen unabhängigen Gutachter und freie Werkstattwahl, wenn Du eindeutig der Geschädigte bist. Laß Dir ja niemanden von der gegnerischen Versicherung aufs Auge drücken!


    Was gemacht wird, entscheidet das Gutachten, auch ob es ein Schaden ist, den Du beim Wiederverkauf angeben mußt. Dir steht Wertminderung zu, je neuer das Auto um so mehr.


    Und Du brauchst einen guten Anwalt Deines Vertrauens, weil die gegnerische Versicherung versuchen wird, zu sparen und das auf Deine Kosten.

  • Mein Beileid.


    ansonsten:
    Kein Komentar, Proxima hat alles gesagt!


    1. Anwalt einschalten, zumal der Gegner die eindeutige Situation abstreitet.
    2. Den Gutachter selbst bestimmen.
    3. Jertzt wird es traurig, mit der Reparatur kannst Du erst anfangen wenn Anwalt und gegnerische Versicherung OK gegeben haben. Wie der Schadensumfang behoben wird legt der Gutachter bzw. die Werkstatt fest.

    Elbetreffen seit 2005 immer dabei und immer die Nr.: 05 :gut

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