Überführungskosten?

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  • Hallo,war heute beim Händler und habe mir dort einen Colt 1.3 Motion Plus, 2 Türer angeschaut und war sofort begeistert.Ich möchte den Wagen zu 99% auch kaufen ,habe aber zur Rechnungsaufstellung des Händlers noch ein paar Fragen.Er sagt das Mitsubishi noch bis 31.12.2008 für den Colt 2500 euronen nachläßt.Der Wagen steht bei ihm auf dem Hof,als Sonderaustattung hat er mir 920 Euro zum Fahrzeugpreis dazu adiert.390 euro für die Metallic-Lackierung und 530 Euro für ÜBERFÜHRUNG, TRANSPORT und KFZ-Brief.Warum muß ich 530 Euro für ÜBERFÜHRUNG, TRANSPORT und KFZ-Brief bezahlen wenn der Händler in auf dem Hof stehen hat?Ist das immer so oder hat er sich einfach nur verrechnet?

  • N'abend!


    Das ist schon okay, was er da rechnet, denn schließlich musste der Wagen vom Werk ja auch zu ihm transportiert werden und das legt er nun auf den Käufer um. Gleiches gilt für die Zulassung, die ja auchin der Regel vom Händler übernommen wird.


    Was für eine Farbe hat er denn?


    Wie sieht es aus mit Winterrädern? Vielleicht kannst du da noch was rausschlagen …


    Finanzierst du den Wagen? Mit einer Schlussrate oder zahlst du ihn in einer bestimmten Zeit komplett ab? Würde mich mal interessieren, da ich genauso einen Motion Plus 1.3er als Zweitürer fahre und diesen mit einer Anzahlung (war bei mir der alte Wagen), einer monatlichen Rate und einer entsprechenden Schlussrate nach 36 Monaten finanziere bei 0% Zinsen.


    Meiner hat allerdings keine Metalliclackierung, dafür aber das Sicherheitspaket.


    Ist aber ein Neuwagen, oder?


    Ist ein sehr schönes Wägelchen. Besonders die variable Rückbank hat sich schon oft als sehr nützlich erwiesen. Am Anfang merkt man, dass der Motor noch etwas schwergängig ist. Nun bei Kilometerstand 5.000 ist es eine richtig flotte Biene geworden und der Händler meinte, dass man so bei ca. 10.000 km alles ganz geschmeidig dann habe. Ich bin gespannt …

  • @andi70
    ...für den KFZ-Brief ? Ist das ein Importfahrzeug?
    Überführung und Zulassung ist schon ok, obwohl ich die Überführungskosten als eine Usance empfinde, die nicht mehr zeitgemäss ist. Da sie eh nur ein gemittelter Wert sind, sollten die Hersteller sie gleich in der UVP mit kalkulieren. Auch wenn das Fahrzeug bereits auf dem Hof des Händlers steht, ist es allgemein üblich diese beim Verkauf des Fahrzeuges in Rechnung zu stellen...es sei denn, es handelt sich um einen Vorführer. Dann darf es der Händler nicht mehr. Das Fahrzeug muss also streng genommen O KM auf dem Tacho haben, um die Überführungskosten in Rechnung stellen zu dürfen. in der Praxis verhalten sich die Händler aber meist nicht so...einfach mal versuchen, sich da irgendwie für beide Seiten akzeptabel zu treffen (50:50 etc...).

    :speed jeder darf so schnell fahren wie er will....aber bitte hinter mir.

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