Wie sieht es gesetzlich aus, wenn man verdeckte Sonderlampen am Auto anbaut? Ich weiß ja, dass die in der StVO nicht zugelassen sind. Darf man solche Lampen trotzdem verbauen, wenn diese Sonderlampen nicht während der Fahrt eingeschlatet werden können? Zum Beispiel, wennn ich im Motorraum eine Sicherung anbringe, diese dann aber rausnehme und nur zu Treffen oder auf privatem Grund einbaue, sodass eine Inbetriebnahme während der Fahrt nicht möglich ist. Wie sieht da die Rechtslage aus?
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Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
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