Zitat....Auch mit Vollkaskoversicherung sollten Fahrzeughalter den Fahrzeugschein nicht ständig im Auto aufbewahren, so Versicherungsexperten. Befindet sich der Schein dauerhaft im Handschuhfach des Fahrzeuges, muss die Versicherung bei Diebstahl das Autos keinen Ersatz zahlen. Diese Erfahrung machte ein Geschäftsführer vor dem Oberlandesgericht Celle, der den KFZ-Schein seines später entwendeten Firmenwagens von Anfang an zusammen mit der Servicemappe im Fahrzeug deponiert hatte. Das Gericht verurteilte Ihn zur Rückzahlung von 10 582,75 Euro, die die Assekuranz auf die Diebstahlanzeige hin unter Vorbehalt gezahlt hatte.Das Deponieren des Fahrzeugscheines im Auto sei grob fahrlässig, meinten die Richter und machten einen deutlichen Unterschied zwischen gelegentlichem Liegenlassen und dauerhafter Verwahrung. Letzteres wertete das Gericht als Gafahrerhöhung, die der Versicherung gemeldet werden müsse. ( OLG Celle,Az.: 8U 62/07)
Quelle Volksstimme 28.03.2008