Rot ist nicht immer Rot !

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  • Alles rund um die Ampel


    Bei Rot sollst du stehen, das wissen eigentlich alle Autofahrer. Doch in der Praxis tauchen beim Thema Grün, Gelb, Rot dann doch einige Fragen auf – vor allem, wenn es blitzt.
    Wer eine rote Ampel übersieht, sieht schnell Rot – und zwar den Blitz der Überwachungsanlage. Und kann sich dann grün und gelb ärgern, denn vom Amt folgt ein blauer Brief. Was droht? • 50 Euro und drei Punkte sind mindestens fällig. • Stand die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot, sind es 125 Euro Bußgeld, vier Punkte – und ein Monat Fahrverbot. Keine Chance, zumindest um das Fahrverbot herumzukommen? Doch, sagt Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart (Frankfurt), es gibt eine Ausnahme: "Wer etwa beim Anfahren das Grün einer anderen Ampel irrtümlich auf sich bezieht, kommt vor Gericht ums Fahrverbot oft herum." Die Stichworte: "Augenblicksversagen" und "Mitzieh-Effekt". Daneben gibt es weitere besondere Situationen an einer Ampelkreuzung.



    Wer zwar die Haltelinie überfährt, aber noch vorm sogenannten "geschützten Bereich" des Querverkehrs der Kreuzung zum Stehen kommt, muss in der Regel keine Punkte und auch kein Fahrverbot befürchten. Selbst, wenn der Blitzer auslöst. Denn der macht stets zwei Bilder hintereinander. Ist der Wagen auch auf dem zweiten Foto noch vor dem geschützten Kreuzungsbereich stehend abgelichtet, sind meist nur zehn Euro wegen der überfahrenen Haltelinie fällig. • Auch wer zwar bei Grün in eine Kreuzung fährt, dort aber wegen stockenden Verkehrs während des Wechsels auf Rot zum Stehen kommt, begeht keinen Rotlichtverstoß. Er kann aber mit 20 Euro bestraft werden, wenn die Stockung auf der Kreuzung absehbar war.



    • Ist an einer Ampelanlage ein Schild mit grünem Pfeil nach rechts angebracht, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. Aber erst nach einem Stopp und ohne den bevorrechtigten Verkehr zu behindern oder zu gefährden. Dazu gehören auch querende Fußgänger und Radfahrer. Wer das missachtet, zahlt mindestens 60 Euro Bußgeld und kassiert drei Punkte.
    • Naht ein Blaulichtfahrzeug von hinten, darf ein Rotlicht sogar vorsichtig überfahren werden, um freie Bahn zu schaffen. Das fällt unter "rechtfertigenden Notstand".


    AutoBild

    mfg - M4ik


    Lass dich nicht auf Diskussionen mit Idioten oder Dummköpfen ein !
    Sie ziehn dich nur auf ihr Niveau runter und schlagen dich dann mit ihrer Erfahrung !
    ;) :D