Lancer CYO §56 landesregierung - info

März 2025 - Sakura 1 / Japan 2 - Paket - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: Kirschblütenfest im Mitsubishi Museum Mai 2025
Alle Infos hier im Forum im Treffen und Event Bereich
  • Hi All

    ich habe vor knapp 2 Jahren nen Lancer BJ 2011 gekauft, Magnaflow duplex mit TÜV abnahme und EVO Spiler drauf

    ich muss weil die Anlage defekt war zur Überprüfung, habe die leider komplett neu bauen müssen (selbe teile)
    Ich habe für die alte Anlage (baugleich) eine TÜV Abnahme, die Werkstatt die das gemacht hat, die §57 macht ein gerichtlicher sachverständige
    Allerdings habe ich nen EVO X Spilker drauf, da gehen die Meisungen auseinander, viele Werkstätten udn Polizei sagt... egal.. andere sagen ohen Abnahme geht nichts

    Kann mich jemand aufklären?
    Beziehungsweise, wenn ich ne ABE oder so vom Spoiler brauche ...kann man sowas irgendwie bekommen

    ich will vermeiden, dass bei der §56 Landesregierung wegen ner kleinigkeit alles gekippt wird

  • Ich würde mit diesem Problem gleich vorab bei der Landesregierung nachfragen...

    Hab da durchwegs gute Erfahrungen gemacht!

    Es wird ja beim Spoiler eine Nummer angebracht sein und damit kannst du dich gleich erkundigen!

  • Danke habe ich schon gemacht, der geht vor der Überprüfung runter... Leider

    Zum Glück hab ich ne Einzelabnahme zur Abgasanlage

    Der Herr bei der Landesregierung meinte, wenn keine ABE usw dabei ist... Bleibt nur der TÜV als Einzelabnahme

    Muss man da einfach nach der §56 was überlegen

    Perfekt wäre ein Gutachten irgendwie zu bekommen und vorlegen ;)