Rote Kennzeichen - Wer es bekommt, was es bedeutet

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    Rotes Kennzeichen: Was es bedeutet, wer es bekommt

    Rote Nummernschilder an einem Pkw oder Motorrad – viele wissen nicht, was es damit auf sich hat. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

    • Oft handelt es sich um Händlerkennzeichen
    • Das rote 07er-Kennzeichen gibt es für Oldtimer
    • Mit rotem Kennzeichen sind nur bestimmte Fahrten erlaubt

    Rote Kennzeichen werden oft an Händler vergeben; dann enthalten sie die Ziffern "06". Sie dürfen nur auf bestimmten Fahrten verwendet werden, zum Beispiel für die Probefahrt eines Kaufinteressenten. Möglich sind auch Überführungsfahrten, Wege zur Werkstatt oder Testfahrten nach einer Reparatur. Oftmals wird das Kennzeichen mit "06" als "Händlerkennzeichen" bezeichnet. Es kann allerdings auch Werkstätten oder Herstellern zugeteilt werden.

    Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung* (FZV) muss der Antragsteller "zuverlässig" sein: Er darf keine Vorstrafen oder Voreintragungen im Flensburger Fahreignungsregister haben, die darauf schließen lassen, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt. Für die Beantragung des Kennzeichens ist daher eine Reihe von Unterlagen erforderlich:


    • schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
    • Nachweise für den Bedarf
    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles Führungszeugnis
    • aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
    • Gewerbeanmeldung (genügt meist in Kopie)
    • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht des Vertreters, der den Antrag stellt
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

    Da die Voraussetzungen regional durchaus unterschiedlich sein können, ist zu empfehlen, sich vorher mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen. Meist halten die Homepages der Behörden alle wichtigen Informationen vor.

    Was kostet das rote Nummernschild?

    Erster Kostenpunkt ist die Kfz-Versicherung, also Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko. Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsbehörde betragen meist ca. 200 Euro. Etwa 20 Euro fallen für die Schilder an. Zu guter Letzt ist die Kfz-Steuer fällig; sie beträgt jährlich rund 46 Euro für Krafträder bzw. 192 Euro für andere Fahrzeuge. Keine Kfz-Steuer fällt für rote Kennzeichen mit der Nummer 05 an, die nur für Prüfungsfahrten zugeteilt wurden.

    Auflagen für die Benutzung des Kennzeichens

    Die Kennzeichen sind am Fahrzeug – aber nicht fest – anzubringen. Mit Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft – ausgegeben von der Zulassungsstelle – an Bord kann die Fahrt beginnen. Dazu hat der Gewerbetreibende Einiges zu dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.

    Wie lange gilt das rote Kennzeichen?

    Rote Kennzeichen können entweder befristet oder widerruflich zugeteilt werden. Oftmals wird das Kennzeichen auf ein Jahr befristet vergeben.

    Welche anderen roten Schilder gibt es?

    Ein Kennzeichen mit "07" kann Besitzern von Oldtimern zugeteilt werden. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt. Daneben sind auch Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung zulässig. Hier finden Sie weitere Informationen zum Beispiel zu Fahrten ins Ausland.

    "05" nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk steht für technische Prüfstellen sowie anerkannte Überwachungsorganisationen, die das Kennzeichen für Prüfungsfahrten verwenden.

    Rote Nummernschilder privat ausleihen?

    Ein klares Nein: Wer rote Händlerkennzeichen widerrechtlich benutzt, riskiert Bußgelder und Geldstrafen.
    Der Inhaber des Kennzeichens muss in diesem Fall auch damit rechnen, seine roten Kennzeichen dauerhaft zu verlieren.

    Wer privat eine Probe- oder Überführungsfahrt vorhat, beantragt ein Kurzzeitkennzeichen.


    Quelle : ADAC Deutschland




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    Kurzzeitkennzeichen: Für Probe- und Überführungsfahrten

    Wer ein nicht angemeldetes Auto kaufen will, der stellt sich oft die Frage, wie man dennoch eine Probefahrt oder Überführungsfahrt machen kann. Die Lösung für Privatpersonen lautet: Kurzzeitkennzeichen.

    • Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen
    • Sie gelten für maximal fünf Tage
    • Keine Zuteilung für Fahrzeuge, die im Ausland stehen

    Das Kennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Alle anderen Fahrten sind verboten. Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei den Kfz-Zulassungsstellen.

    Kurzzeitkennzeichen beantragen ?

    • Sie als Halter können das Kennzeichen an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen.
    • Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage ab Zuteilung. Der Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite (gelber Rand) sichtbar gemacht.
    • Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

    Was kostet das Kurzzeitkennzeichen?

    Bei der Beantragung des Kurzzeitkennzeichens entstehen Kosten für das Schilderpaar (ca. 25 Euro), die Verwaltungsgebühr (ca. 13 Euro) und für die Versicherung. Die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung). Versicherungen verrechnen unter Umständen den Betrag, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird.

    Welche Unterlagen sind nötig?

    Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief (Kopien oft ausreichend)) und ggf. CoC-Papiere
    • bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
    • evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

    Bitte klären Sie vorab bei der jeweiligen Zulassungsstelle ab, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Meist bieten deren Internetseiten die entsprechenden Informationen. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.

    Fahrt ohne gültige Hauptuntersuchung?

    Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.

    Mangel bei HU festgestellt: Was tun?

    Wird an Ihrem Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung ein Mangel festgestellt, dann dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk machen.

    Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen.

    Was gilt im Ausland?

    Bei Kurzzeitkennzeichen handelt es sich grundsätzlich um eine nationale Kennzeichnung für Probe- und Überführungsfahrten.

    Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen mit Österreich, mit Italien, mit Dänemark und auch mit der Schweiz.

    In einigen weiteren Nachbarländern wird das Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet.

    Achtung - unzulässige Fernzulassung !

    In jedem Fall unzulässig ist die Praxis, mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann im Ausland an einem Kraftfahrzeug oder Anhänger anzubringen und nach Deutschland zu fahren. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar. Es drohen hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.



    Quelle : ADAC Deutschland