Privatisierung der Tempokontrollen mit Radar ?

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  • Mobile BlitzerBlitzer als Geschäftsmodell:

    Nachbarland gibt Radarfallen an Privatfirmen ab


    Die französische Polizei hat seit Anfang Oktober damit begonnen, Radarkontrollen schrittweise an private Unternehmen abzugeben. Noch bis zum Jahresende sollen 223 private Radarfahrzeuge in Betrieb genommen werden. Immerhin gibt es klare Regeln über den Einsatz der Blitzer.

    Die Radarfahrzeuge werden nach Information der Präfektur im elsässischen Straßburg ganz normal im Verkehrsfluss mitfahren und Temposünder automatisch erfassen, berichtet der ADAC auf seiner Webseite. Welche Geschwindigkeit auf dem jeweiligen Straßenabschnitt erlaubt ist, erkennen Sensoren der Kontrollwagen automatisch.

    Ziel sei es, die Überwachung des Verkehrs zu intensivieren, vor allem auf Unfallstrecken und besonders gefährdeten Abschnitten. Wenn nötig, könne so auch rund um die Uhr kontrolliert werden, so ein Sprecher der zuständigen Behörde. Außerdem werde die Polizei durch den Einsatz der Privatfirmen entlastet und habe mehr Zeit für andere Aufgaben, beispielsweise die Kontrolle und Ahndung von Alkohol- und Drogenverstößen im Straßenverkehr

    Keine Erfolgsprämie für Blitzer-Fahrer

    Die Präfektur in Straßburg betonte, dass es nicht darum ginge, Jagd auf Temposünder zu machen. Wann und wo die Radarwagen eingesetzt würden, entscheide alleine die Behörden. Außerdem gäbe es keine Erfolgsprämie für die Fahrer der mobilen Blitzer.Der Datenschutz, so heißt es aus der Behörde, sei in vollem Umfang gewährt. Die Fahrer wüssten während der Fahrt nicht, wie viele Raser sie erwischen und weder sie noch die Firmen, für die sie fahren, erhielten Zugriff auf die Daten.


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    Zwar dürfen sich die Blitzer-Flitzer nur auf französischem Staatsgebiet bewegen beziehungsweise blitzen, das heißt aber nicht, dass deutsche Fahrer verschont bleiben. Die Radarautos werden auch im Grenzgebiet zu Deutschland auf der Straße sein. In der Region Grand Est beispielsweise, zu der auch das Elsass und Lothringen zählen, werden insgesamt 39 Radarwagen den Verkehr kontrollieren und machen auch vor deutschen Grenzgängern nicht halt.

    Ticket aus Frankreich? Nicht ignorieren!

    Wer den mobilen Blitzern vor die Linse gerät und den Auslöser triggert, wird früher oder später Post aus Frankreich erhalten. Der ADAC rät, Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten auf keinen Fall zu ignorieren, da sie auch in Deutschland vollstreckt werden können. Wenn man das auf die lange Bank schiebt, kann es richtig teuer werden, da Verkehrsvergehen in Frankreich beispielsweise strenger geahndet werden als in Deutschland. So liegt EFAHRER.com ein Fall vor, wo ein deutscher Fahrer bei Nizza nach Abzug der Toleranz gerade mal 1 km/h zu schnell war, dafür aber dennoch mit 50 Euro zur Kasse gebeten wurde.

    In Deutschland ist es bei der derzeitigen Gesetzeslage nicht möglich, eine solche hoheitliche Aufgabe wie die Verkehrsüberwachung an private Unternehmen abzugeben, auch wenn es da durchaus Ansätze gab. Zwar ist die Kombination von einer Privatfirma und einem überwachenden Beamten in einigen Bundesländern möglich, aber in den meisten Fällen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnlos.

    Die Auswertung der gemessenen Daten muss immer von einer Behörde vorgenommen werden. Ein Einbinden privater Firmen ist in den meisten Fällen nicht möglich, das hat die Rechtsprechung der vergangenen Jahre gezeigt.

    ADAC gegen mehr Überwachung

    Der ADAC spricht sich währenddessen für mehr Ausbildung, Information und Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer aus. Die Verkehrsüberwachung sei zwar ein notwendiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit. Allerdings dürfe die Ermittlung und Ahndung von Verstößen im Verkehr nicht zum Selbstzweck geschehen und nicht zu Finanzierungsinstrument öffentlicher Kassen sein, heißt es in einer Pressemitteilung des größten Automobilclubs Deutschlands.

    Focus-Auto, 19.10.2021




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