Der Bundesrat hat am 14. Februar im Rahmen der StVO-Novelle u.a. beschlossen, die Grenzen, ab denen es bei Geschwindigkeitsübertretungen ein Fahrverbot gibt, zu verschärfen. Bisher waren es 31km/h zu schnell innerorts / 41 km/h zu schnell außerorts ab denen es ein Fahrverbot gab. Sobald die Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet wird, snd es 21km/h zu schnell innerorts / 26 km/h zu schnell außerorts.
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