Zu Hoher Verbrauch berechtigt nicht zwingend zu Rückgabe
Zu hoher Verbrauch bei Neuwagen berechtigt nicht zur Rückgabe
Stuttgart (dpa/tmn) - Wenn ein Neuwagen mehr Kraftstoff als im Prospekt angegeben verbraucht, berechtigt das nicht zur Rückgabe. Der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart weist darauf hin, dass dem Händler zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden muss.
Erst wenn dies abgelehnt wird oder mindestens zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, kann ein Rückgängigmachen des Vertrags verlangt werden. Ein Anspruch auf Lieferung eines Ersatzfahrzeugs bestehe jedoch nicht. Kommt es zum Streitfall, muss zudem nachgewiesen werden, dass der Verbrauch so hoch ist, dass tatsächlich von einem Fehler im Rechtssinn gesprochen werden kann.
Nach Angaben des ACE wird auch in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Alltagsverbrauch eines Wagens höher als die Prospektangaben sein kann. Der Mehrverbrauch muss daher im Rahmen eines Rechtsstreites unter Laborbedingungen ermittelt werden - sie sind auch Basis der Prospektangaben. Notwendig sei in diesem Zusammenhang auch ein teures Sachverständigengutachten. Den Vertrag rückgängig zu machen, könne erst überlegt werden, wenn im Rahmen des Gutachtens Abweichungen von zehn Prozent oder mehr festgestellt werden. Wirklich feste Werte für die vom Kunden hinzunehmenden Toleranzen gebe es jedoch bislang nicht.
ACE/web.de