Elternunabhängiges Bafög - Ja oder nein?

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  • Hallo! Wir haben sicher hier ein paar User, die evtl. eine Antwort auf meine Frage geben können.


    Meine Frau (ja wir sind verheiratet ;) ) erhält seit September letzten Jahres ganz normales Bafög. Nun habe ich mir aber nochmal Gedanken drüber gemacht, da ja der neue Bafögantrag gemacht werden muss, ob sie nicht elternunabhängiges Bafög bekommen müsste/kann. Sie hatte nach meiner damaligen Annahme folgende Bedingungen nicht erfüllt:



    Zitat

    Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:


    > Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt;
    > Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.
    > Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg;
    > Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind.


    In den ersten beiden Fällen werden nur solche Zeiten der Erwerbstätigkeit berücksichtigt, in denen Ihr ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt habt.


    Heißt, sie musste mit Ausbildung und voller Erwerbstätigkeit auf 6 Jahre kommen. Nun hatte sie aber 4 Jahre Ausbildung und anschließend 1 Jahr und 7 Monate einen Job gehabt. Danach bezog sie bis zur einer weiteren Ausbildung 5 Monate ALG I. Zählt das ALG I als Einkommen aus Erwerbstätigkeit? Lt. diverser Foren wird das bestätigt, aber ohne Gesetzesgrundlage. Wenn ja, dann wäre der Tatbestand erfüllt und sie hätte eig. elternunabhängiges Bafög bekommen müssen. Könnte man auch für das bereits erhaltene Bafög eine Nachzahlung erwarten?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    2,5l V6 Galant Avance Kombi, 180 PS, Bj. 2000 - Familienwagen -
    3,0l V6 24 V Sigma, 205 PS, Bj. 1994 - Sommerwagen -
    1,6l Space Star Avance, 98 PS, Bj. 2002 - Daily -

    1.5l Lancer Combi, 83 PS, Bj. 1988 -Oldtimer-

    1,6l Colt GLX, 90 PS, Bj. 1996 - Gokart -

  • Der Bezug von ALG I ist keine Erwerbstätigkeit (nicht um sonst nennt man das "Lohnersatzleistung"). Daher sehe ich da leider schwarz, solange sie nicht noch weitere Kriterien erfüllt.

  • Richtig, dachte ich ja auch. Aber angeblich soll das nur auf das ALG II zutreffen.


    Ich poste mal ein Link von einem geschilderten Fall bei studis-online.de. Der Fall ist sehr kurz und wirklich nicht sehr aussagekräftig, "leider" auch zu aktuell, daher noch kein Ergebnis seines Antrags.

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