Games oft zu lasch eingestuft

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  • Computerspiele: Bei der Altersfreigabe wird nicht streng genug geprüft


    Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsens hat festgestellt, dass bei Computerspielen die Altersfreigabe nicht streng genug geprüft wird.
    Bei der Untersuchung von 72 Gewaltspielen kam man zu dem Ergebnis, dass die Selbstkontrollinstanz nicht gut gearbeitet hat. Hier war das Mindestalter bei 40 Prozent der Spiele viel zu niedrig angegeben worden.
    Auch die Nachprüfung durch das Familienministerium von Nordrhein-Westfalen, das hier die führende Rolle spielt, war nicht in Ordnung.


    Spiegel: Beckstein hält Ergebnisse für alarmierend


    Die USK macht bei der Altersfreigabe von Computerspielen krasse Fehler, zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Dessen Direktor Professor Christian Pfeiffer setzt sich vehement für ein Verbot von so genannten "Killerspielen" ein und hat die USK des öfteren kritisiert - während die Bundesregierung und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Zusammenarbeit mit der freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Industrie wiederholt lobten.
    Im Rahmen der Untersuchung Alterseinstufung von Computerspielen durch die USK wurden 72 Gewaltspiele überprüft und dazu von "speziell geschulten Spieletestern des KFN vollständig gespielt und auf der Grundlage eines neu entwickelten Begutachtungsschemas genau beschrieben und bewertet."



    Bei 40 Prozent davon habe die USK das Mindestalter der Spiele eindeutig zu niedrig angesetzt, meldet der Spiegel unter Berufung auf die Studie, die erst in der kommenden Woche offiziell vorgestellt werden soll. Rund 20 Prozent der Einstufungen hält das KFN für nur bedingt vertretbar.
    Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), der für ein Verbot von so genannten Killerspielen eintritt und mit Pfeiffer auf einer Linie steht, nennt die Ergebnisse schon im Vorfeld alarmierend. KFN-Direktor Pfeiffer bemängelt, dass die USK-Prüfer die zahlreichen, oft mehr als 20 Stunden dauernden Spiele gar nicht komplett sichten könnten. Zudem seien die Tester möglicherweise selbst abgestumpft, meint Pfeiffer laut Spiegel.
    Die Einstufung der USK erfolgt allerdings unter Beteiligung des obersten Vertreters der Landesjugenschutzbehörden und wird erst durch dessen Unterschrift verbindlich. Doch auch diese staatliche Gegenkontrolle durch das federführende nordrheinwestfälische Familienministerium sei vielfach zu lasch, so Pfeiffers Studie. Sobald dort die Bewertung der USK bestätigt worden sei, dürfe zudem auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Ballerspiel nicht mehr indizieren.


    Doch genau dieses System hält die Bundesprüfstelle für sinnvoll. Das System müsse Anreize für die Industrie schaffen, um ihre Spiele vorab prüfen zu lassen. Spiele ohne Jugendfreigabe kämen dadurch hierzulande oft gar nicht erst auf den Markt.
    Zudem wurde das deutsche Jugendschutzsystem im Ausland widerholt gelobt, da es über das sonst übliche Maß hinausgeht. Pfeiffer geht es jedoch noch nicht weit genug, er und Beckstein fordern ein Herstellungsverbot - womit dann auch Erwachsene vom Jugendschutz betroffen wären.


    Spiegel - Online