Rote Ampel > Blitzer > Sch....

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
  • hallo leute



    mich hat es heute nacht/früh gegen 2uhr in berlin "erwischt" ich kam von der bahn runter gefahren und regelte meine klimasteuerung, als die ampel vor mir auf gelb schaltete...als ich dies bemerkte stellte das mist ding auf rot und ich fuhr schön drüber...scheiße dachte ich...die krönung war danach dann noch, das ich deswegen geblitzt wurde... also rote ampel überfahren mit blitzerbeweis...KAKKE. das prob ist, ich weiß nicht ob es länger als eine sekunde rot war. davon gehe ich aber stark aus :( das heißt ich bekomme ne saftige strafe...das geld und die punkte sind zwar ärgerlich, aber der eine monat fahrverbot ist extrem kakke. ich bin ab ende juni pendler und brauche mein auto jeden tag. jetzt die frage an euch berliner... gibt es in berlin bei solchen fällen ein foto mitgeschickt ? ansonsten kann man da ja eventuell was drehen, das meine mutti :D oder so gefahren ist...



    wie lange hab ich eigentlich zeit die pappe abzugeben ? innerhalb eines jahres oder wie läuft das ab ? probezeit hab ich ja zum glück nicht mehr...

    :alk MfG Basti :alk

    Einmal editiert, zuletzt von Mistmade ()

  • Wenn wirklich >1Sek Rot, dann wirds echt häßlich. Wie man so schön hier sieht, schrecken Geldstrafen gar nicht, Punkte nur wenig. Aber das FV, das zieht. Nicht gegen Dich gerichtet :richtig


    However. Hat es zweimal geblitzt ? Wenn nein, kann es gut angehen, das nichts kommt. Verjährung sind 3 Monate plus zwei Wochen Postlaufzeit.


    Ansonsten folgt jetzt ein Anhörungsbogen. In dem kannst du Stellung nehmen zu Tat - mußt aber nicht. Es steht Dir frei, das Foto anzufordern - aber das, was du da bekommst, ist eine Kopie von der Kopie von der Kopie von der Kopie von der Kopie von der Kopie. Viele glauben, dadurch aus der Nummer rauskommen zu können und geben jemand anderes an...


    Das Original ist knackscharf und ein Vergleich mit dem Einwohnermeldeamt (ja, das ist zulässig) führt dann schnell zur Anzeige "Falsche Verdächtigung", für das man ein Jahr in den Bunker wandern kann. Laß das also lieber sein. Ermittlungen wird es hier übrigens sicher geben, Verstöße mit FV werden nie als Kavaliersdelikt angesehen.


    Anschließend folgt der Bußgeldbescheid in dem Bußgeld+Gebühr, Punkte und FV aufgeführt werden. Das FV kann man innerhalb eines Fensters von 4 Monaten nach belieben verschieben - aber es muß komplett in einem Stück abgeleistet werden.


    Diese Verschieberei ist übrigens nur möglich, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre kein anderes FV gegen dich erlassen wurde. War dem so, ist das FV sofort anzutreten. Achtung: Das FV gilt dann sofort - endet aber erst einen Monat (nicht 4 Wochen !) nach Abgabe des FS !!!


    Während des FV ist ein Führen jeglicher KFZ (PKW, LKW, Motorrad, Roller etcpp) untersagt, Zuwiderhandlung ist Fahren ohne FE, für das man dann richtig abgeht...


    Einzig eine Mofa kann man fahren, wenn man ne Prüfbescheinigung hat oder vor 1968 geboren ist.


    Hope this helps...

  • Bastian wo war denn das ?????


    es gibt nämlich Berlin neuerdings Ampeln die Blitzen nicht nur Rot,sonder such noch die Geschwindigkeit,dann gib es doppelt haue :geist


    lizensierter Mitsubishi Old Boy



    Awaken your world ...... IONIQ 6 ....Auto des Jahres 2023

  • Dieses Thema enthält 42 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.