Sollte man den Schaden der Versicherung melden?

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  • Hallo,
    am Freitag habe ich bemerkt, dass bei meinem Auto an der Fahrertür eine dicke Delle zu sehen war. Das Problem an der Sache ist, dass der Vorbesitzer mal die Hauswand an der Stelle mitgenommen hatte und dort eine rostige Delle entstand. Nun hat da offensichtlich jmd genau an dieser Stelle angesetzt und die Delle/Beule ist nun noch größer und der Lack ist abgeplatzt. Eben grade fiel mir auf, dass auch die linke Hintertür leicht verzogen ist.
    Das Auto war auf einem öffentlichen Parkplatz nachts abgestellt.
    In meiner Versicherungsklausel heißt es ja auch eig nur, dass das Fahrzeug überwiegend in der Garage geparkt wird.
    Macht das überhaupt Sinn den Schaden der Versicherung zu melden, aufgrund der Vorgeschichte mit der Delle?
    Ich bin bei der HUK Teilkasko versichert.
    Es geht um den C62a.


    Lg, Kathrin

  • Was willst Du da der Versicherung melden. Den Schaden kann Dir nur ...


    1. der Verursacher zahlen, wenn Du einen hast, oder erwischt...


    oder


    2. eine Vollkasko....


    eine Teilkasko ist grob gesagt nur für Einbruch, Diebstahl, Glasbruch und Wildunfall.


    lizensierter Mitsubishi Old Boy



    Awaken your world ...... IONIQ 6 ....Auto des Jahres 2023

  • Eigentlich gibt es wie west schon gesagt hat nix der Versicherung zu melden. Lohnt in der Regel nur bei einer Vollkasko. Und selbst da sollte man es sich vorher gut überlegen da ja i. d. R. ne Selbstbeteiligung anfällt und auch du ggf. auch noch hochgestuft wirst.


    Zur Garage: Selbst wenn man mal nicht in der Garage geparkt hat, ist der Wagen ja versichert, da es ja nur heisst "überwiegend" und zumeist auch nur Nachts. Aber das Auto kann ja auch dann beschädigt werden wenn ich eben mal nicht in der Garage stehe, irgendwo auf Besuch bin oder dergleichen.


    Mir hat daher seinerzeit der Versicherungsmakler geraten, immer anzugeben der Wagen stünde Nachts in der Garage. Denn das überprüft niemand und es schließt ja nicht aus, dass man auch mal draussen steht.
    Auch riet er mir anzugeben, dass nur ich mit dem Fahrzeug fahre. Fährt doch mal wer anders, ist es auch kein Thema. Mir kann ja auch mal schlecht gewesen sein so dass ich mich nicht in der Verfassung sah ein Fahrzeug zu führen.

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