Eine kleiner Ratgeber bei Reisemängeln

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  • Von Zeit zu Zeit erstelle ich juristische Ratgeber.
    Hier einer der Hilfe bietet, wenn man wie bei einer Reise Ärgernisse erlebt.


    Die Reisezeit steht bevor. Wie in jedem Jahr, wird sich auch in dieser Reisesaison so mancher Reisende mit einigem Ärger in seinem gewählten Urlaubsort herumschlagen müssen.
    Die Reisemängel, wie man sie nennt, sind vielschichtig.
    Es gibt verschmutzte Zimmer, schlechte Verpflegung, Ungeziefer, Baustellen im bzw. am Hotel, Überbelegungen, Lärmbelästigungen und vieles mehr.
    Als Vertragspartner des Reiseveranstalters hat man eine Anzahl rechtlicher Möglichkeiten bis hin zur Minderung des Reisepreises nach der Rückkehr von der Reise. Leider aber werden oft bereits an Ort und Stelle und sogar nach der Rückkehr Fehler gemacht,
    die die Durchsetzung von Ansprüchen teilweise erheblich erschweren oder ganz ausschliessen können.


    Hier einige Tipps, wie man diese Fehler vermeiden kann.
    Typischerweise kommt man bei einem Auslandsurlaub nachts im Hotel an.
    Wenn man das Zimmer aufschliesst und erkennt, dass es verschmutzt ist oder nicht die gebuchte Ausstattung hat, ist guter Rat teuer.
    So steht man da, Nachts im Ausland mit einem mangelhaften Zimmer.
    Wichtig ist dann, sofort die Reiseleitung zu informieren.
    Da diese aber erfahrungsgemäß nicht immer zu erreichen ist (erst recht nicht Nachts) sollte man sich an die Hotelleitung wenden um die Mängel zu melden. Weiterhin ist es wichtig, die Mängel zu dokumentieren. Fotografieren sie, filmen sie und suchen sie Zeugen die alles bestätigen können.
    Dem Reisenden steht dann ein mindestens gleichwertiges und zumutbares Abhilfeangebot zu- etwa ein diesen Voraussetzungen entsprechendes Umzugsangebot in eine anderes Hotel.
    Geschieht das nicht ist es sinnvoll den Reisepreis zu mindern und eventuell Sachdensersatzansprüche geltend zu machen.
    Wichtig nach der Ankunft zuhause ist es sofort anwaltlichen Rat einzuholen, denn der Reisende muss seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Sonst hat man keine Ansprüche mehr.
    Übrigens bei Gruppenreisen kann derjenige den Anspruch geltend machen der für die Reise gebucht hat. Zu beachten ist noch, dass man nicht gegen das Reisebüro vorgeht sondern gegen den Reiseveranstalter.


    Hier eine Zusammenfassung der Hinweise:


    - Umgehende Reklamation bei der örtlichen Reiseleitung


    - Genaue Mängelbeschreibung und Abhilfe verlangen


    - Beschaffen Sie sich ggf. Zeugen für das Reklamationsgespräch, machen sie Bilder, etc.


    - Verlangen Sie von der Reiseleitung ein schriftliches Protokoll über das Beschwerdegespräch


    - Vermerken Sie Abhilfeangebote im Beschwerdeprotokoll.


    - Ansprüche gegen den Reiseveranstalter müssen innerhalb einer Frist von einem Monat nach Reiserückkehr geltend gemacht werden.
    Deshalb : Suchen sie schnellstmöglich einen Anwalt auf.


    Der Ratgeber steht in gekürzter Form, auch als Download zur Verfügung : http://www.meyerundkühn.de

    Lancer Sport, einer von 178.

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