Beleidigungen im Internet

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  • Teure Beleidigungen im Internet


    Nicht immer können sich Blogger auf die Meinungsfreiheit berufen. Lassen sie sich zu Beleidigungen hinreißen, drohen teure Geld- und sogar Haftstrafen.
    Blogger nehmen oft kein Blatt vor den Mund. Auf ihren Portalen können sie offen Politik oder Wirtschaft kritisieren und sich so von der staatlich kontrollierten oder werbefinanzierten Presse erfrischend unterscheiden. Nicht selten erlangen sie so einen Kultstatus bei ihren Lesern und genießen öffentliches Ansehen in der Netzgemeinde. In einem rechtsfreien Raum bewegen sie sich aber nicht. Zwar schützt der Rechtsstaat ihre Meinungsfreiheit, aber nicht ihre persönlichen Rachefeldzüge. So haben kürzlich zwei Gerichte den Klagen eines Internetdienstleisters stattgegeben, der gegen Beleidigungen von Bloggern juristisch vorgegangen ist.



    So hatte in einem Fall das Berliner Landgericht über die vulgäre Bezeichnung "Arschgeige" zu entscheiden, mit der ein Blogger die Mitarbeiter des Klägers wenig schmeichelhaft tituliert hatte. Das Gericht sah hierin eine "Formalbeleidigung, die keinerlei Auseinandersetzung in der Sache enthält" (Az.: 91 O 11/11). Das Gericht konnte in dem Verfahren dem Blogger falsch verbreitete Informationen nachweisen. Er habe zu Unrecht dargestellt, der Internetdienstleister hätte gegen ihn Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und weiterbetrieben, obwohl er seine Schulden bezahlt habe, wie der beklagte Blogger öffentlich behauptet hat. Auch in einem weiteren Fall wurde der gleiche Internetdienstleister in einem Blog wenig vorteilhaft dargestellt. So griff der Betreiber die Geschäftsführung mit der Aussage frontal an: "Ich meine, man hat es seinerzeit geschafft, die Pest auszurotten. Dann sollten zwei Scheißhausfliegen kein Problem darstellen, oder?" Das Landgericht Düsseldorf sah in diesem Fall sogar eine besondere Dringlichkeit und untersagte per einstweiliger Verfügung dem Blogbetreiber diese Äußerung (Az.: 12 O 206/10). Juristen weisen darauf hin, dass im Fall der Zuwiderhandlung Blogger mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro belegt werden oder gegen sie sogar eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verhängt werden könnte. Die Kosten für das Gerichtsverfahren sind von Bloggern in jedem Fall zu tragen.


    Focus-Online

    Wenn dir im Krankenhaus das Essen zu schmecken beginnt, ist es Zeit, das du dort verschwindest
    ( Nikki Lauda - 2002 bei RTL )