Winterreifenpflicht, alles was dazugehört

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  • Das sagt das Gesetz
    In Sachen Winterreifen gibt es Jahr für Jahr die gleiche Verwirrung. Was ist Pflicht, was ist erlaubt, was kostet Bußgeld, und bin ich mit Sommerreifen im Winter überhaupt versichert?
    Die Bilder der letzten Winter haben viele noch im Kopf: Querstehende und umherschlingernde Autos, schwere Unfälle bei Eis und Schnee. Es gab Schnee bis in den März. Schuld an den mitunter schweren Unfällen waren nicht selten Autofahrer, die nach wie vor Sommerreifen aufgezogen hatten. Doch eigentlich ist damit seit dem letzten Jahr Schlus. Seit über einem Jahr gelten neue Vorschriften dazu, wie man seinen fahrbaren Untersatz wintertauglich machen muss. Die oft fälschlicherweise als „Winterreifen-Verordnung“ betitelte Gesetzesänderung schreibt aber genau eines nicht vor: Winterreifen aufzuziehen.


    Straßenverkehrsordnung


    Stattdessen heißt es im neu gefassten § 2 in Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) wörtlich: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“. Was eine geeignete Bereifung im Winter ist, hängt aber vom Einzelfall ab. Dazu das Bundesverkehrsministerium: „Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht. Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein.“ Wer seinem Auto unten kein geeignetes Schuhwerk verpasst, riskiert 20 Euro Bußgeld. Kommt eine Behinderung des Straßenverkehrs hinzu, könnte sich die Strafe sogar auf 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg erhöhen.


    Sommerreifen im Winter?


    Allein schon wegen der schwammigen Rechtslage sollte man es auch bei trockener Straße im Winter nichts riskieren und seine Sommerreifen im November einmotten. Ein einsetzender Schneeschauer, und man bewegt sich schnell auf dünnem Eis – sowohl im wörtlichen als auch im juristischen Sinne. Profil und Gummimischung von Sommerreifen sind weder für extreme Minusgrade noch für Eis und Schnee ausgelegt. Die Reifenindustrie spricht von der „7-Grad-Grenze“: Weil ab sieben Grad Celsius der Härtegrad der Sommermischung rasch ansteigt, sollte man schon bei solchen Temperaturen Winterreifen aufziehen. Einige Reifenexperten halten allerdings dagegen, dass auch bei niedrigen Temperaturen ein Sommerreifen auf trockener Fahrbahn genügend Grip habe und der Winterreifen seine Vorteile wirklich nur bei Schnee und Eis ausspielen könne.


    Ganzjahres-Pneus, M+S-Reifen oder Winterreifen?


    Da es für die Eigenschaften von Winterreifen keine klaren Definitionen gibt, behilft man sich oft mit zwei Merkmalen: Dem Kürzel M+S und dem Schneeflocken-Symbol.


    M+S: Steht für Mud and Snow (englisch für Matsch und Schnee). Auch Ganzjahresreifen tragen dieses Kürzel. Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung seien im Prinzip Winterreifen mit Sommereignung, so der ADAC. M+S-Reifen sind auf nassen und glatten Fahrbahnen besser als Sommerreifen, haben aber nicht die Eigenschaften echter Winterreifen. „Im Rahmen der Winterreifentests zeigen Ganzjahresreifen Schwächen auf Schnee“, stellt der ADAC dazu auf seiner Webseite fest.


    Schneeflocken-Symbol: Das ist eine Schneeflocke, umrahmt von einem gezackten Berg (Three Peak Mountain Symbol). In den USA gibt es seit 1999 ein standardisiertes Testverfahren mit Traktionstest für Winterreifen. Ein Reifen, der dieser Prüfung standhält, darf das Schneeflocken-Symbol tragen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in Zukunft verhält, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung im Winter zu einem Unfall kommt. Da sowohl M+S-Reifen als auch das Schneeflocken-Symbol anerkannte Gütesiegel sind, lässt sich zumindest vermuten, dass man mit derart gekennzeichneten Reifen auf der sicheren Seite ist.


    Vorsicht ist aber im Ausland angebracht. In einigen Ländern, z. B. Finnland, sind Winterreifen zu bestimmten Jahreszeiten vorgeschrieben. In anderen Ländern (z. B. Frankreich und Österreich) gibt es Winterreifen-Pflicht für bestimmte Straßen und Gebirgspässe. Bevor man die Winterreise ins Ausland antritt, sollte man sich also unbedingt über die aktuellen Bestimmungen informieren.


    Auch mit Sommerreifen versichert?


    Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt Autofahrern, vor allem in schneereichen Gebieten Winterreifen aufzuziehen. „Selbstverständlich müssen sich diese in einem guten Zustand befinden – abgefahrene Winterreifen bieten den erwünschten Sicherheitsgewinn nicht“, so der GDV. Die Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen. Mit dieser Empfehlung stehen die Versicherer nicht allein da – sowohl Reifenhersteller als auch unabhängige Reifen-Experten halten die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für zu gering.


    Aber wie steht es mit dem Versicherungsschutz, wenn es knallt und man trotzdem mit Sommerreifen unterwegs war? „Den Schaden des Unfallopfers bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung natürlich immer, auch dann, wenn nicht jahreszeitgemäße Reifen aufgezogen waren“, teilt der GDV dazu mit. Das gilt jedoch nicht unbedingt für den Schaden am eigenen Auto: „Bei der Vollkaskoversicherung könnte im Extremfall, beispielsweise dann, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins Hochgebirge fährt, bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Denn nur dann, wenn der Vollkaskoschaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, muss die Versicherung nicht zahlen“, so der GDV weiter. Vielleicht noch wichtiger als die geeignete Bereifung dürfte allerdings im Schadensfall der Nachweis sein, dass man seine Geschwindigkeit und Fahrweise den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst hat.


    Focus-Online.de

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

  • Urteil Oberlandesgericht Oldenburg
    Winterreifenpflicht verfassungswidrig


    Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ist die Winterreifenpflicht nicht verfassungskonform. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welcher Reifen für den Winter geeignet sei.



    Für verfassungswidrig hat jetzt das Oberlandsgericht (OLG) Oldenburg die sogenannte Winterreifenpflicht erklärt. In dem verhandelten Fall war eine Autofahrer mit seinem Pkw auf Sommerreifen über eine Eisfläche gefahren, ins Rutschen geraten und in ein Schaufenster geschliddert. Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit und wegen einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Bereifung sollte der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 85 Euro bezahlen. Dagegen klagte der Betroffene.


    Was ist ein geeigneter Reifen?


    Während das Amtsgericht Osnabrück beide Gründe für das Bußgeld gelten ließ, verurteilten die Richter den Fahrer nur wegen nicht angepasster Geschwindigkeit. Die Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, nach der Autofahrer zur Anpassung ihrer Ausrüstung an die Wetterverhältnisse verpflichtet sind, erklärten die urteilenden Juristen jedoch für verfassungswidrig. Sie entspreche nicht dem Bestimmtheitsgebot, heißt es in der Urteilsverkündung. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen" anzusehen seien (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09).


    Autogazette (mid)

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

  • Zitat

    Original von zerrix
    Urteil Oberlandesgericht Oldenburg
    Winterreifenpflicht verfassungswidrig


    Es gibt in Deutschland keine Winterreifenpflicht !!!!



    Es ist lediglich eine Empfehlung....diese kam auch mehr von den Versicherern, da sie sich wie immer vor Zahlungen drücken wollen, bzw. zurückfordern können....


    Sner der gesunde Menschenverstand sagt einem eigentlich, das man im Winter eben mit solcher Bereifung fahren sollte, auch zur eingen Sicherheit wegen.


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