Angemessene Frist für Nachlieferung

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  • Ich brauche juristischen Rat.
    Habe gestern meinen in einem Möbelhaus bestellten Kleiderschrank geliefert bekommen und die Lieferung direkt in Bar bei der Spedition des Möbelhauses bezahlt.


    Beim Auspacken fiel mir auf, dass es sich nicht um die gewünschte Ausführung handelte (Türen haben eine andere Farbe als bestellt und im Kaufvertrag fest zugesagt).


    Nach etlichen Telefonaten kam folgendes dabei raus: Das Möbelhaus hat den bestellten Schrank nicht vorrätig und will Nachliefern. Über den neuen Liefertermin können sie nichts sagen, es könnten aber 6 – 8 Wochen werden!!! Ich darf angeblich vom Kaufvertrag nicht zurücktreten und muss den falschen Schrank bis zur Nachlieferung bei mir behalten.


    Meine Fragen: Wie lange muss ich auf die Nachlieferung warten? Was/Wie lange ist eine angemessene Frist?


    Danke im Vorraus

  • Ich bin Kein Jurist aber wenn ich mich recht erinnere kannst du vom Vertrag zurück treten da sie Ihre Vertragsbedingungen (falsche Ware)nicht eingehalten haben. Auch den gelieferten Schrank kannst du glaube nicht bei dir behalten schon gar nicht aufbauen denn somit wärst du sonst mit der Ware einverstanden.


    Also ich würde mir in deinem Fall einen Anwalt holen und hoffen das alles Gut wird.



    LG Enrico

  • So einfach ist das leider nicht.
    Dem Möbelhaus steht das Recht zur Nachbesserung bzw. Nacherfüllung zu. Ich kann nicht nach dem ersten misslungenen Lieferversuch sofort vom Vertrag zurücktreten.
    Das ist alles auch schön und gut, aber wie lange dürfen sie mich hinhalten?

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