Versicherungs-Kriminalität Die miese Masche mit der Fahrerflucht

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  • Ein Fremder bezichtigt Sie der Fahrerflucht, obwohl Sie an keinem Unfall beteiligt waren. Die Polizei ermittelt. Der Lügner macht inzwischen irgendeinen Blechschaden bei Ihrer Versicherung geltend, die prompt bezahlt. Unsinn? Im Gegenteil. So etwas kann jedem passieren, der ein Auto hat.


    Ausgerechnet am Heiligen Abend klingeln zwei Polizisten an der Tür, Familie Ruppert rechnet mit dem Schlimmsten. Was die Beamten am Ende vorzubringen haben, ist zwar harmlos, doch trifft es Klaus-Peter Ruppert völlig unerwartet: Fahrerflucht, angeblich begangen am selben Nachmittag. Er habe kein fremdes Fahrzeug beschädigt, sagt Ruppert. Heute, beinahe ein Jahr später, kämpft er immer noch um sein Recht. Nicht mit der Polizei, sondern mit der eigenen Versicherung.


    Der 57-jährige Arzt hatte am 24. Dezember 2008 tatsächlich am Ort des vermeintlichen Unfalls geparkt. Nach dem Weihnachtsmarktbesuch mit seinen Kindern und einem Bekannten winkte ihn sein Begleiter aus der Lücke – unfallfrei, wie Ruppert betont. Für ihn ist die Sache klar: Jemand hat auf seine Kosten einen Unfall fingiert. Dem Berliner Verkehrsrechtsanwalt Gregor Samimi zufolge ist der Vorgang kein Einzelfall. „Das ist ein Massenphänomen.“ Klaus-Peter Ruppert hat Samimi eingeschaltet, als seine Versicherung, die HUK-Coburg, im Juni ankündigte, den Schaden des vermeintlichen Unfallgegners in Höhe von 569,45 Euro begleichen zu wollen. Der Anwalt erreichte nur noch einen Aufschub: Mitte Oktober informierte die HUK ihren Kunden, dass der Schaden reguliert sei. Er werde damit in eine höhere Schadensklasse eingestuft.


    Rupperts Unschuldsbeteuerungen wehrte sein Sachbearbeiter ab – obwohl Ruppert selbst Zeugen aufzubieten hat: seine beiden Kinder und den Bekannten, einen ehemaligen Polizeibeamten.


    Es gehe nicht darum, wie viele Zeugen jemand habe, soll der Sachbearbeiter entgegnet haben. Im Übrigen müsse es so gewesen sein, dass Ruppert das fremde Fahrzeug beschädigt habe, schließlich sei er „zur fraglichen Zeit am angegebenen Ort gewesen“. Der Sachbearbeiter der HUK hat Rupperts Auto nie gesehen. Er stützt sich allein auf die Aussagen der Zeugin des Geschädigten. Die Fotos, die Rupperts Anwalt Samimi vom Wagen gemacht hat und die keine Kratzer zeigen, habe der Versicherungsmitarbeiter nicht als Gegenbeweis akzeptiert: Wegen der Beschaffenheit des ruppertschen Mercedes müssten auch gar keine Spuren zu sehen sein.


    Für die Versicherung ist das, was Klaus-Peter Ruppert auf die Palme bringt, ein Bagatellschaden und damit „ein Massengeschäft“, wie Thomas Brandenstein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagt. Wenn ein Geschädigter einen Anspruch geltend mache, dann müsse die Versicherung zahlen – oder beweisen, dass der Anspruch unberechtigt ist. Dieser Grundsatz sichert Unfallopfern rasche Entschädigung.


    Bei niedrigen Schadenssummen von einigen Hundert Euro liegt der Verdacht nahe, dass die Versicherer dann auch von ihrem „Regulierungsermessen“ Gebrauch machen und die Bearbeitung zügig abschließen. Es sind der Fälle einfach zu viele: 44.119-mal Fahrerflucht zählte das Statistische Bundesamt für 2007. In 33.714 dieser Fälle hat es ein rechtskräftiges Urteil gegeben. In Klaus-Peter Rupperts Fall stellte die Staatsanwaltschaft im Juni 2009 die Ermittlungen ein. Die Anzeige gegen den Unfallgegner wegen falscher Beschuldigung blieb ebenfalls erfolglos. Doch die Rupperts ruhen nicht. Mit Unterstützung von Anwalt Samimi wollen sie die HUK nun verklagen. Der Vorwurf: Die Versicherung habe nicht sorgfältig genug ermittelt.


    Nur „aussagekräftige“ Fotos seien als Beweismittel geeignet, sagt der Berliner Kfz-Sachverständige Cengiz Demir. Und wenn wie in Rupperts Fall auf Fotos keine Schäden zu erkennen sind, gelte als Königsweg die Gegenüberstellung der beteiligten Fahrzeuge. Dabei vergleichen Experten die Position möglicher Schäden und versuchen, einen Unfallhergang zu rekonstruieren. Wenn es zu einer Berührung der Wagen gekommen sei, dann seien auf jeden Fall Lackschäden feststellbar, sagt der Sachverständige. Es sei denn, der Besitzer hätte das Auto inzwischen reparieren lassen. Doch wer Experten mit der Rekonstruktion der Ereignisse beauftragt, muss 500 bis 1500 Euro investieren – und darf nicht unbedingt auf Erfolg hoffen. „Es ist auch schon vorgekommen, dass die Versicherung zahlt, obwohl die Schäden nicht zusammenpassen“, berichtet Demir.


    Welt Online

  • Oha, ich bin auch bei der HUK. Bei meinen Schäden hat sie recht einsichtig gehandelt und ich konnte sie überzeugen. Aber wenn man liest, wie dermaßen dämlich sich die Sachbearbeiterin hier anstellt, da wird mir schon etwas mulmig. :klo

  • Zitat

    Original von Böser Wolf
    Aber wenn man liest, wie dermaßen dämlich sich die Sachbearbeiterin hier anstellt, da wird mir schon etwas mulmig. :klo


    Zur Rettung der weiblichen Ehre - es war ein Mann!

    Zitat

    Original von Colt
    [...] Rupperts Unschuldsbeteuerungen wehrte sein Sachbearbeiter ab – obwohl Ruppert selbst Zeugen aufzubieten hat: seine beiden Kinder und den Bekannten, einen ehemaligen Polizeibeamten.


    Es gehe nicht darum, wie viele Zeugen jemand habe, soll der Sachbearbeiter entgegnet haben. Im Übrigen müsse es so gewesen sein, dass Ruppert das fremde Fahrzeug beschädigt habe, schließlich sei er „zur fraglichen Zeit am angegebenen Ort gewesen“. Der Sachbearbeiter der HUK hat Rupperts Auto nie gesehen. Er stützt sich allein auf die Aussagen der Zeugin des Geschädigten. Die Fotos, die Rupperts Anwalt Samimi vom Wagen gemacht hat und die keine Kratzer zeigen, habe der Versicherungsmitarbeiter nicht als Gegenbeweis akzeptiert: Wegen der Beschaffenheit des ruppertschen Mercedes müssten auch gar keine Spuren zu sehen sein.[...]

    So sparsam lässt es sich mit 140 PS aus 2 Litern Hubraum dieseln - HDi halt ;)
    Sogar mit Winterreifen:

    Seit dem Kauf:


    verbloggt und zugeflixt - jetzt meint sie auch noch schreiben zu müssen :D

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