Neue Rechtsgrundlage für Spritfresser

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  • Schadensersatz bei Falschangabe durch Hersteller


    München/Stuttgart (dpa) - Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zu falschen Angaben von Autoherstellern beim Spritverbrauch wird es keine massenhaften Ansprüche auf Schadenersatz geben.
    Jedes einzelne Fahrzeug müsse beim Verdacht auf zu hohen Verbrauch eigens geprüft werden, sagte die ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner in München. «Wer einen Mehrverbrauch an seinem Fahrzeug feststellt, muss diesen Mehrverbrauch unter Laborbedingungen testen lassen und dieses Ergebnis wird dann mit den Angaben des Herstellers verglichen», sagte Schattenkirchner. «Es ist an sich keine neue Rechtslage.»



    Werde eine Abweichung festgestellt, sei ein Sachmangel gegeben. Der Autofahrer könne dann eine Kaufpreisminderung verlangen. Gerichte hätten hier bisher etwa ab drei Prozent einen Mangel gesehen, der zur Kaufpreisminderung führen kann. Bei einer erheblichen Abweichung von mindestens zehn Prozent könne nach bisherigen Urteilen auch das Fahrzeug zurückgegeben und der Kaufpreis zurückverlangt werden.
    Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Daimler AG zur Zahlung von Schadenersatz an den Käufer eines «Spritfressers» verurteilt (Az.: 7 U 132/07). Außerdem zahlt Daimler dem Autofahrer eine Minderung des Kaufpreises (62 000 Euro) von 2500 Euro. Zahlen muss der Autobauer auch ein privates Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von weiteren 2400 Euro. Wie hoch der eigentliche Schadenersatz letztlich ist, den Daimler zahlen muss, steht noch nicht fest.


    Die ADAC-Juristin beruhigte aber zu große Hoffnungen von Autofahrern. «Der gefühlte Verbrauch liegt meist höher als die dann ermittelten Laborwerte.» Wie viele Fahrzeuge bundesweit betroffen sein könnten, sei völlig offen. Nur Prüfungen könnten hier Klarheit bringen.
    Denoch schaffe dieses Rechtsurteil nun eine Rechtsgrundlage, die alle Hersteller vor neue Herausforderungen stellt. Oft genug wurde in Fahrzeugtests inzwischen nachgewiesen, das Hersteller teilweise unrealistisch geschönigte Werte bei den Kraftstoffverbräuchen ihrer Modelle angeben.
    Auch werden immer mehr Rufe aus den Verbraucherverbänden und Automobilclubs laut, die eine Angabe der Verbrauchswerte unter realitätsbezogenen Bedingungen verlangen. Schließlich seien die Verbrauchswerte heute auch ein gewichtiges Kaufkriterium für viele Kunden.


    Süddeutsche Zeitung

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