Das Auto ist vielen heilig. Bei jedem Schmutzfleck wird es gewaschen und bei jedem kleinen Kratzer wird nachpoliert. Umso ärgerlicher
ist es, wenn man ein Auto kauft welches einen Mangel hat. Nur was ist ein Mangel und welche Schritte muss der Käufer beachten?
Hier eine kleine Anleitung die in solchen Situation eine Hilfe bieten soll.
Grundsätzlich ist es ratsam ein Fahrzeug von einem Händler und nicht von „Privat“ zu erwerben.
Bei Privatverkäufen (insbesondere bei Internetanzeigen und Auktionen) werden regelmäßig alle Gewährleistungsanspruche ausgeschlossen.
Dies ist auch rechtens, so dass der Käufer schutzlos da steht wenn sich ein paar Tage nach dem Kauf ein Mangel zeigt. Egal ob Kratzer oder gar ein
Motorschaden.
Wenn man von einem Händler ein Fahrzeug erwirbt steht man dagegen nicht schutzlos da. Es liegt hier sogenannter Verbrauchsgüterkauf (§474
BGB) vor. Wenn also hier der Käufer ein Fahrzeug (egal ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeug erwirbt und sich ein Mangel am Fahrzeug zeigt kann er gegen den Händler vorgehen.
Folgendes gilt es zu beachten:
Bei Neufahrzeugen gilt eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren, bei Gebrauchtfahrzeugen wird sie meist auf 1 Jahr festgelegt. Zeigt
sich in dieser Zeit ein Mangel, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. D.h.
er kann u.a. die Reparatur des Mangels vom Händler verlangen.
Nun wird das Fahrzeug repariert und zurückgegeben und der Mangel tritt wieder und wieder auf. Der Käufer muss sich das nicht ewig
gefallen lassen. Er muss das Fahrzeug dem Händler nur 2 Mal zur Reparatur geben.
Ist das Fahrzeug immer noch nicht in Ordnung, kann er Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten.
Spätestens hier ist dann meist anwaltliche Hilfe nötig.
Es ist übrigens egal was für ein Mangel am Fahrzeug
vorliegt. Ob kleiner Kratzer oder kapitaler Motorschaden. All diese Mängel muss der Verkäufer beheben.
Meist sagt der Verkäufer dann er habe das Fahrzeug ordnungsgemäß übergeben und sie als Kunde hätten den Schaden verursacht. Hier ist es wichtig zu wissen, dass innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf des Autos der Verkäufer dies beweisen muss. Dies wird ihm schwerlich gelingen.
Wenn Sie also vom Verkäufer weg geschickt werden oder die Reparatur nicht ordnungsgemäß war ziehen Sie einen Anwalt zu rate.
Haben Sie keine Angst vor den Kosten. Der Anwalt kann hinsichtlich seiner Tätigkeit eine Parteivereinbarung treffen um die Kosten für Sie gering zu halten. Auch ist es oftmals möglich das der Staat die Kosten übernimmt, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen.
Übrigens…diese Tipps gelten nicht nur für den Autokauf sondern für jeden Kauf. Sei es PC, Couch oder Handy.