Colt Young Edition Sunset Orange Hilfe

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  • Hallo Leute.
    Ich muss mich mal ausheulen.
    Habe mir vor noch nicht all zu langer Zeit einen Colt CZ3 Young Edition gekauft
    (Sunset Orange).
    Ich bin eigentlich sehr zufrieden, aber habe jetzt eine blöde Sache erlebt.
    Ich hatte einen kleinen Parkplatzschaden (Kotflügel ist eingedellt).
    Nun habe ich in meiner Vertragswerkstatt eine Reparatur in Auftrag gegeben (Vollkasko).
    Jetzt haben die einen neuen Kotflügel verbaut und die ganze Fahrzeughälfte neu lackiert (also nicht nur den Kotflügel).
    Die haben mir erzählt dass sie Probleme mit dem Perlmut Lack haben und deshalb das halbe Auto lackieren mussten (Stoßlackieren nennen die das).
    Alles wäre ja ok, aber jetzt habe ich zwei unterschiedliche Fahrzeugseiten und die Lackierer meinen sie bekommen es nicht besser hin und das Auto komplett lackieren wollen sie auch nicht.
    Was kann ich jetzt noch tun? Bin mit dem Ergebnis absolut nicht zufrieden.
    Kann man wegen so etwas vom Kaufvertag zurücktreten?
    Wird mein Auto jetzt jedesmal bunter, bei einen kleinen Lackschaden?
    Werde wohl vor Gericht gehen müssen…
    Vielleicht hat von euch noch jemand eine Idee, oder eine ähnliche Erfahrung gemacht.
    PS. Es ist mein erster Mitsubishi und hatte vorher immer nur Mazda. Lediglich die Farbe hat mich überzeugt den Colt zu nehmen und nicht den Mazda2. Jetzt glaube ich es war ein großer Fehler riesen seufz…
    ;(

  • Wie unterschiedlich ist denn unterschiedlich? Sieht man es nur, wenn man es weiß, oder muss es jedem ins Auge stechen, der ums Auto rumgeht? Wenn letzteres, ist das Wertminderung. Frag mal bei deiner Versicherung, was normalerweise ist, wenn eine Reparatur, die sie bezahlt, nicht zufriedenstellend ausgeführt wurde.

    So sparsam lässt es sich mit 140 PS aus 2 Litern Hubraum dieseln - HDi halt ;)
    Sogar mit Winterreifen:

    Seit dem Kauf:


    verbloggt und zugeflixt - jetzt meint sie auch noch schreiben zu müssen :D

  • Was hat dein Schaden mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag zu tun?
    Du solltest dich an die für dich zuständige Innung des KFZ Gewerbes wenden.
    Sie sind ein kostenloses Schiedsgericht (Mediator) in D, sofern der ausführende Betrieb Innungsmitglied ist, wovon ich bei einer Vertragswerkstatt ersteinmal so ausgehe.
    Die Vertragswerkstatt (bzw. das Innungsmitglied des KFZ-Gewerbes) ist an den Schiedsspruch gebunden während es dir als Privatperson selbst obliegt (freisteht), bei eventuell negativem Schiedsspruch die Gerichte zu bemühen.

    :speed jeder darf so schnell fahren wie er will....aber bitte hinter mir.

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