Hallo zusammen,
hier kommt der nächste Leie
Ich bin auch gerade auf der Suche nach einer neuen BEreifung für meinen Lancer.
Ich habe auch bei Reifen.com schöne Felgen 8x18 Einpresstiefe 43 gefunden. Laut dem Teilegutachten darf ich 225/40 18 er Reifen fahren.
Die einzigen Auflagen sind K1c K42
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Keine Auflage A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Heisst das, dass ich nicht zum Tüv muss , mit dieser Bereifung ?
Zur Info , mein Lancer wird nächste Wochen 30mm tiefer.
Edit: Mist das waren nur die Angaben zum Reifen, bei der Felge steht doch die Auflage A02. Weis zufällig jemand ob ich bördeln muss, bei dieser Bereifung ?
Vielen Dank im voraus
QF