Hallo,
passt zwar nicht zum thema, hab aber nichts besseres gefunden.
Ich wollte wissen, ob es erlaubt ist, bei kapputem Abblendlicht auf einer Seite, mit Nebelscheinwerfer zu fahren!? Erscheint mir jedenfalls sinnvoll, besonders, wenn das Licht auf der Fahrerseite ausfällt und die Gefahr eines Frontalzusammenstoßes besteht, wenn der entgegenkommende das Auto mit einem Mofa oder sonstigem verwechselt.