Hi in die Runde,
also Sonntagsfahrverbot betrifft LKW ab einem zzG von 7,5 Tonnen und da fällt der L200 wohl nicht rein. Ich kann das mit Sicherheit sagen, da ich 17 Jahre Berufskraftfahrer war und Dozent für die EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation. Also keine Bange. Man sieht, hin und wieder Sonntags, kleine LKW, deren zzG liegt bei 7,49 to. Da diese LKW von Privatpersonen gemietet werden können, falls Sie umziehen etc.
Grüssle