Da ich keinen Scanner habe, habe ich euch mal den Zettel abgetippt den ich von S-Power bekommen hatte:
Zitat:
Wichtig! Verwaren Sie dieses Dokument sorgfältig im Fahrzeug.
EG-Betriebserlaubnis
Für Austauschauspuffanlage oder Einzelteile dieser
Anlage als unabhängige technische Einheiten gilt nach der
Richtlinie 78/1015EEWG, Anhang II:
Laut § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit
Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4 ist es nicht
Erforderlich, dass seitens des Inhabers der
Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis
bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung
mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlage mit
Genehmigungskennzeichen versehen sind.
Damit steht dem Halter eine solche
Unterlage nicht zur Verfügung
Die Vorlage der Betriebserlaubnis
Kann vom Halter nicht verlangt werden
Zitat Ende