ZitatAlles anzeigenOriginal von Victim
ZitatOriginal von KLJhila
ZitatOriginal von Victim
[..] Wenn dein Esp nicht geht (falls es dein Auto hat) bekommste ja auch keinen Tüv.
[...] Anders ist es natürlich z. B. bei 300+PS AMGs, bei denen man ohne ESP schon eine gewisse Übung braucht.
Das kann aber auch nicht des Rätsels Lösung sein. Der Gesetzgeber wird kaum vorgeben "Esp ist für den Tüv nicht erforderlich - außer eben bei diesem AMG Kisten - da braucht mans schon!"
Soweit ich weiß, muss die Austattung, welche bei Kauf des Wagens (also Sicherheitsaustattung - keine Sitzheizung o.Ä.) vorhanden war auch funktionieren. Es sind also keine "Downgrades" ohne Abnahme vom Tüv erlaubt. So darf ich mir z.B. auch nicht einfach ein Sportlenkrad ohne Airbag in ein Auto mit Frontairbags einbauen, obwohl das Auto ja noch immer "einigermaßen sicher um die Ecke kommt". Wenn dann muss ich sowas vom Tüv abnehmen und eintragen lassen.
Mfg Victim
Da fehlt immer noch die technische Begründung deiner Ansicht.
Um dieses OT nun zu beenden: Frag halt einfach mal einen _unabhängigen_ Tüv Gutachter (also einer der dir nicht gleich freundlich grinsend den Weg zur nächsten Werkstatt zeigt) bzw. gleich das KBA.