@ Pro Logic:
Die angeblichen Grundrechtseinschränkungen wurden wieder einmal herangezogen, als es darum ging, z. B. ohne Impfung keine Konzerte oder ähnliches besuchen zu dürfen.
Könntest Du mir bitte die Stelle im Grundgesetz zeigen, wo das Grundrecht auf Konzertbesuche verbrieft ist?
Es ist auch richtig, daß Einschränkungen nicht dauerhaft erfolgen dürfen, im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes gibt es aber die Möglichkeit, sogar sämtliche Freiheitsrechte temporär zu entziehen und komplette Ausgangssperren zu verhängen.
Was glaubst Du, warum nicht pauschal für mehrere Monate alles komplett runtergefahren sondern in regelmäßigen Abständen neu (jeweils höchstens für die maximal möglichen folgenden vier Wochen) entschieden wird?
Auch habe ich nie das Recht auf persönliche Freiheit und Entfaltung, das im Grundgesetz verankert ist, in Frage gestellt.
Ich habe nur den zweiten Teil von Absatz 1, Art. 2, GG mit erwähnt, hier für Dich nochmal, Hervorhebung durch mich:
Zitat
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Zweite Hervorhebung (Absatz 2, Satz 3) betrifft unter anderem das Infektionsschutzgesetz.
Und nein, ich hatte das Glück, in Bayern geboren zu sein und kenne also die Umstände in der DDR damals nur aus Erzählungen von Menschen, die dort gelebt haben und jetzt halt hier leben, übrigens auch welche, die schon lange vor der Wende den Mut aufgebracht haben, "rüberzumachen".
Was ich von denen gehört habe wünsche ich keinem Menschen!
Manchmal kommt es einem aber so vor, daß so mancher, der im Gebiet der ehemaligen DDR zu Hause ist, sich diese DDR wieder zurück wünscht, was ich absolut nicht nachvollziehen kann.
LG, Helmut