Moinsen, ihr Guten!
Es gibt immer wieder was Neues - mit dem "Siggi" wird es echt nicht langweilig!
Am Wochenende kam die Austausch-Antenne (siehe Bilder) und die Abdeckungen für die Dachreeling - vielen Dank an unser Mitglied PommesRW!!
Dann habe ich mir mal den Spaß erlaubt und mit Mitsubishi dirket korrespondiert - wer mag, kann es sich ja gerne durchlesen:
Ich:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit einer ungewöhnlichen Bitte an Sie. Im Januar diesen Jahres erstand ich einen alten Mitsubishi Sigma Station Wagon F07W 3.0 1993/01-1996/10 2972 ccm, 125 KW, 170 PS. Der Wagen stand längere Zeit im Freien und hatte bereits Algenbewuchs. Ich richtete ihn soweit wieder her, daß er OHNE MÄNGEL durch den "TÜV" kam. Nun bekam ich durch das Hauptzollamt Hannover den Steuerbescheid - 453,00€, da der Wagen laut Herstellerangaben "nur" die Schadstoffklasse EURO 1 erfüllt. Das ist auch ganz logisch, da er VOR der Einführung der Schadstoffklasse EURO 2 gebaut und zugelassen wurde, obwohl er deren Anforderungen erfüllt.
Meine Frage und Bitte ist nun, ob es möglich ist, mir eine entsprechende Bescheinigung zuzusenden - sprich einen Antrag auf Steuerermäßigung, hinsichtlich des werksseitigen Einbaus des entsprechenden Katalysators und der damit verbundenen Erfüllung der Abgasnorm EURO 2.
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freudnlichen Grüßen
Holger Körner"
Mitsubishi:
"Sehr geehrter Herr Körner,
wir danken für Ihre Nachricht und geben Ihnen selbstverständlich Auskunft.
Ihr Mitsubishi Sigma Kombi erfüllt die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 1. Durch eine Nachrüstung eines Upgrade-Katalysators konnte der Schadstoffausstoß dahingehend verbessert werden, dass das Fahrzeug die Anforderungen und Grenzwerte der Euro 2-Norm erfüllte. Leider ist dieser Upgrade-Katalysator unsererseits inzwischen ausverkauft und nicht mehr lieferbar. In wie weit auf dem freien Markt ähnliche Nachrüstsysteme angeboten werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass Produkte des freien Marktes unsererseits nicht geprüft wurden. Gegebenenfalls besteht für Ihr Fahrzeug jedoch die Möglichkeit einer Youngtimerzulassung. Hierfür empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre zuständige Zulassungsbehörde zu wenden, die diese Möglichkeit prüfen kann.
Wir hoffen, wir konnten mit unserer Rückmeldung zur Klärung beitragen und ein Stück weit behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
i. V. Gerhard Geyer i. A. Antje Greim
Kundenservice / Customer Service"
Also: kennt sich jemand von Euch mit der Youngtimer-Zulassung aus??
Viele Grüße vom Holger