Hallo,
leider konnte ich mich schon längere Zeit nicht melden, da mein Hobby aus privaten Gründen etwas eingeschlafen ist.
Jetzt habe ich ein kleines Problem, es stellt sich wie folgt dar:
Ich habe bereits seit Juni 2015 die originale EVO Kennzeichenhalterung an meinem Sportback, heute habe ich dann Post von unserer netten Stadtverwaltung, mit folgendem Inhalt bekommen:
Ihnen wurde mitgeteilt das mein Kennzeichen nicht nach Anforderungen des § 10 (7) FZV angebracht sei. Sie fordern auf den Nachweis der Mängelbeseitigung innerhalb von 14 Tagen zu erbringen. Ansonsten müsste ich mit Maßnahmen rechnen die zur Stilllegung des Fahrzeuges führen und erheblichen Kosten. Mein letzter TÜV war im Januar, bis jetzt habe ich beim TÜV nie Probleme gehabt.
Wie verhält man sich nun am besten, welche Optionen gibt es den Kennzeichenhalter seitlich zu belassen, am besten ohne oder mit geringem Zeit und Geld Aufwand, denn eigentlich müsste es mit dem Kennzeichenhalter ja dem § 10 (7) FZV entsprechen, aber wie kann ich dieses beweisen ?
Wo sie die Info her haben wurde nicht mit geteilt, ich vermute aber, da vor kurzem wieder mal Knöllchen, von einem netten Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf unserer Strasse verteilt wurden, dass sie auf diesem Weg bei ihnen angekommen ist. Danke an den netten Mitarbeiter, der genau weiß wie man ein Kennzeichen nach § 10 an zu bringen hat und dieses wahrscheinlich vor Ort genau ausgemessen hat (Ironie).
Ich hoffe das man mir hier weiter helfen kann und bedanke mich schon mal.
Gruß
Frank