Ich stelle mal in Frage, dass die Bremsflüssigkeit gewechselt wurde. Egal mit welcher Methode, es muss immer entlüftet werden. Dafür braucht man keinen extra Auftrag.
Mein Rat, ganz schnell die Werkstatt wechseln.
habe heute festgestellt, dass seit diesem Werstattaufenthalt
-Kühler undicht an dem eingesetzten Stutzen (Schlauchanschluß), wahrscheinlich beim Ausbau draufgefallen....
-angeblich 3 Spannrollen erneuert, die beiden äusseren (Lenkungspumpe und Lichtmaschine) sind´s nicht, bleibt nur 1 am Zahnriemen
-natürlich nicht ordentlich abgeschmiert, an den meisten Nippeln nur die Fettpresse einmal drangesteckt
-2 Ölablass-Schrauben undicht, aber neue Dichtringe für dieselben berechnet
Habe eigentlich gar keine Lust, die Mängel von dieser Werkstatt beheben zu lassen, vermutlich kriegen sie die festgegammelten Entlüftungsschrauben nicht los, reißen sie einfach ab und ich darf auch noch 4 neue Bremssättel bezahlen! Will versuchen Geld wiederzubekommen.
Hat man da eigentlich eine rechtliche Handhabe?
Es gibt doch ne KfZ-Schiedsstelle. Hat da vielleicht jemand Erfahrung?
Gibt es irgendwo Erfahrungsberichte mit Werkstätten?
Übrigens
für die schnellen Antworten