Beiträge von boyco69

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    Ich habe den E85 Sprit erst am SOnntag bei uns an der Tanke entdeckt und vorher nicht darüber nachgedacht.
    Was ich bisher im Inet dazu gelesen habe, werde ich selber den Versuch bei der nächsten Tankfüllung wagen.
    Einen neuen Kraftstofffilter habe ich eh schon liegen.
    Mal sehen, was mein V6 dazu so sagt :speed

    west29


    Genau das hatte ich ja geschrieben, das ich diese Hinweise kenne und eben nicht diese lesen wollte :rolleyes:
    Es gibt keinen Hersteller, der diesen Kraftstoff für nicht FFV Fahrzeuge freigegeben hat.
    Ich suche diejenigen, die eben reale Erkenntnisse hierzu haben durch Selbstversuche oder diese Leute kennen. :idee



    Alex


    Thanks, den Beitrag hatte ich auch gelesen, aber ich will fand die Themenüberschrift nicht gerade ausführlich und passend. :alk

    Mal ne Frage in dieses Forum :


    Gibt´s hier welche oder jemanden, der schon direkt Erfahrungen mit E85 Biosprit mit seinem Mitsubishi oder anderen Fahrzeugen gesammelt hat ?
    Sowohl in Reinform oder auch bzw nur durch Beimischung.


    Bitte nur auf diese Frage antworten und nicht auf E5 oder E10 und die Hinweise seitens Mitubishi zu der Verträglichkeit.
    Das ist mir alles bekannt.

    Eine Eintragung durch eine TÜV Prüfstelle oder entsprechender Prüfstelle heist aber noch lange nicht, das diese Eintragung auch den gültigen Kriterien entspricht.
    Im Zweifelsfall kann bei einer Kontrolle oder auch bei einer Fahrzeugüberprüfung die Eintragung für Umwirksam erklärt werden.


    @boxer


    Normalerweise sind Beleuchtuungseinrichtungen aus der USA hier nur durch ein lichttechnisches Einzel-Gutachten eintragungsfähig.
    Du wirst also einfach Glück gehabt haben und für deine Eintragung gilt oben geschriebenes.

    Die einzigste legale Möglichkeit zu einer korrekten Abnahme veränderten oder importierten Beleuchtungeinrichtungen ist die Erstellung eines lichttechnischen Gutachtens.
    Damit wird dann betätigt, das die Beleuchtung EC enstprechend ausreichend ist.


    Hier mal ein Beispiel zum Thema nicht zugelassene Beleuchtung, was ich per Googgel gefunden habe :


    Sehr geehrter Herr xxxx,
    Ihnen wird vorgeworfen, am 06.02.2005 um 1:45 Uhr in Göttingen, als Führer des PKW BMW, xxx-xx-xxx, Folgende Ordnungswidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben:


    Sie setzten das zulassungpflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen (Heckleuchten ohne Bauartgenehmigung); ausreichende Beleuchtung nicht gegeben) war.
    § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, §69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat


    Beweismittel/Zeugen: ....


    Wegen dieser Ordnungswiedrigkeit(en) wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von 50.00 EUR


    Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: Gebühr 20.00 EUr
    (§§105,107 Abs.1, 3 OWiG in Verbindung mit §§ 464Abs. 1, 465 StPO) Auslagen 5,60 EUR


    Gesamtbetrag 75,60 EUR + 3 Punkte im Verkehrszentralregister.

    Zitat

    Original von Xaar
    Kann ich da im Nachhinein noch was machen? Er sagte ja Steuerkette aber es steht norgendwo.


    Es gibt leider auch Leute, die Steuerkette zum Zahnriemen sagen, da der ja denselben Zweck hat.

    Wer kann mir sagen, ob das Fahrwerk, d.h. die Stossdämpfer & Federn bei der Limo und dem Fliessheck identisch sind ?


    Jeweils Galant E54 Bj 96 2.0i 24V

    Das sollte man sowieso mindestens 1x im Monat machen, die Klima mal etwas laufen lassen.
    So bleibt der Kreislauf in Schwung und die Bakterien "stinken" nicht soo extrem.
    Sonst bleibt nur der Weg der Reinigung durch einen Klimawartungsdienst.