Gestern war für mich ein sehr trauriger Tag
Als ich abends aus der Stadt wieder kam, war mein Auto nur noch Schrott.
Ein besoffener ist mit seinem Golf mal ordentlich gegen gedonnert und hat seinen Wagen 20 Meter weiter akkurat geparkt und ist dann stiften gegangen. Hat sich mitlerweile aber gestellt und das Auto hatten wir ja, gott sei dank, auch.
Das Gutachten liegt mir noch nicht vor aber der Gutachter meint es ist ein Totalschaden (Reparatur 14 000 Euro) und der Wiederbeschaffungswert (höchste Ausstattung, 2.0 DID, BJ 2007, 163 000 Km runter) liegt bei 6000 Euro +- 200 Euro. Ich könnte mal so richtig kotzen. Ich hätte den Wagen gerne noch fünf Jahre länger gefahren, bzw so lange bis er komplett weggerostet ist. Mir jetzt was neues zu kaufen (was wohl kein Lancer oder Mitsubishi wird) ist dermaßen ärgerlich für mich.
Ich habe mir bereits einen Anwalt geholt (steht mir ja laut Versicherung zu und wird übernommen) und ihm ein paar Fragen zukommen lassen, durch die Feiertage jetzt werde ich aber auf eine ANwort wohl erstmal warten, deswegen poste ich sie hier.
1. Bzgl. des Restwertes. Das Geld dafür geht ja an die Versicherung. Habe ich, da es ja noch mein Auto ist, die Möglichkeit vorher noch wertvolle Teile auszubauen? Das Navigationssystem etc. würde noch einiges an Geld bringen und ich sehe es nicht ein, warum dies die Versicherung bekommen sollte.
2. Der Tankinhalt. Das Auto war nahezu vollgetankt zum Unfallzeitpunkt. Internetrecherchen zufolge ist dies erstattungsfähig.
Die Originalrechnung habe ich nicht mehr, allerdings den Posten im Kontoauszug. Die etwa 50 Euro hätte ich gerne wieder ohne das Auto aufwändig auspumpen zu müssen.
3. Ich habe mich entschlossen den Nutzungsausfall zu beanspruchen. Dieser soll 10 x 43 Euro (10 Werktage) betragen. Was ist aber mit den Wochenenden und kann man diese Zeit verlängern?
4. Ich werde das Auto meiner Freundin für die nächste Zeit nutzen. Schon jetzt weiß ich das ich pro Woche etwa 500Km zurücklegen werde. Kann man die gefahrenen Kilometer/Spritkosten etc. gelten machen? Muss ich Nachweise dafür machen?
5. Ich werde mir keinen weiteren Lancer zum Wiederbeschaffungswert holen sondern ein Auto, welches deutlich über den 6.000 Euro liegt. Mir erschließt sich nach eigener Recherche nicht, ob dann bei Kauf des neuen Autos, die Mehrwertsteuer von der Gegnerversicherung übernommen wird.
Ich weiß ihr könnt hier keine Rechtsberatung machen, aber die, die sowas schonmal erlebt haben können sicher noch irgendwelche Tipps geben, was man beachten muss. Man wird ja förmlich zugeschüttet mit Infos, tausend Dinge gilt es zu beachten, da kann man ja kaum gut fundierte Entscheidungen treffen.
Und falls jemand nen Tipp für ein etwas exotischeres modernen preislich attraktives Auto wie den Lancer hat würde ich mir gerne ein paar Tipps anhören. Ich liebäugel mit dem Jaguar XE.
Grüße
PS: Ich habe noch 1 Jahr alter Sommerreifen (Neupreis 739 Euro) auf den normalen Alufelgen. Würde die insgesamt für 550 verkaufen. Müssten aber entweder in Stralsund oder Hamburg (bin da flexibel) abgeholt werden.