Alles anzeigenStVZO
Kapitel B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Absatz 2
"Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."
Das NS vom Evo ist Bestandteil der ABE des Fahrzeuges und so nicht auf den normalen Lancer übertragbar.
Ergo ....NEIN...
Siehe Fahrzeugzulassungsverordnung §10