Zitat der Internetseite von Zimmermann (findet man unter FAQ):
Ein Auftreten radial bzw. netzartig verlaufender Risse bei perforierten Bremsscheiben ist normal.
Gemäß Richtlinie „Anforderungen für die Prüfung von Ersatz- u. Sonder-Bremsscheiben und
-trommeln für Fahrzeuge“ des TÜV NORD sind diese bis zur folgenden Größenordnung zulässig:
-Länge: max. 0,5 x Reibringbreite-Breite: max. 0,2 mm-Tiefe: max. 0,2 mm
Entsprechende Bestimmungen MÜSSEN den Prüfingeneuren bekannt sein, wenn einer rumspackt, dann geht man zum nächsten, oder weist sie darauf hin. Aber diese Ingeure können einem keinen Aufschlag (für Wiedervorführung) berechnen, oder die Plakette verweigern, weil sie selbst unwissend sind. Wenn du dich fügst ist das deine Entscheidung, aber zwingen kann dich keiner. Auch Ingeneure sind keine Götter, diese lernen in erster Linie von den Werkstätten. Der Prüfingeneur der zu uns kam kannte die Mängel und Schwachstellen nur von den Meistern, aus den Werkstätten.
Tipp: Wenn du HU durchführen lässt, solltest du dir eine sehr qualifizierte Werkstatt (NICHT ATU!) suchen (extrem schwer zu finden), die können auch solche Mängel bei einem unwissenden Prüfer durchschlagen. Der Prüfingeneur ist gewissermaßen auch von der Werkstatt abhängig.
Zu den Rillen: Ja, es gibt verschiedene Ausführungen wie bei Reifen, aber das hat, wie erwähnt, etwas mit der Höhe des Wasserfilms zu tun. Es gibt Reifen die haben keine Laufrichtungsbindung. Diese haben nicht sooo gute Aquaplaningeigenschaften wie solche mit Laufrichtungsbindung. Auf einer Bremscheibe hast du aber keine 5mm Wassertiefe. Der Wasserfilm wird niemal so groß, bzw die Temperatur so hoch, dass man das merkt, darum ist das auch ein unverhältnissmäßiger Vergleich!
MFG
Hörer1988