Ich habe vor 3 1/2 Jahren genau das gleiche Problem gehabt.
Nur ich war so dumm und habe darauf verzichtet den Personalausweis einzusehen. Das hatte ich dann davon. Falsche Personalien.
Straßenverkehrsamt wollte den Kaufvertrag dann nicht so ganz akzeptieren, weil der Käufer in einer falschen Reihe unterschrieben hatte. Und damit das Kennzeichen auch erstmal nicht aus dem Verkehr ziehen und Knöllchen kamen dann auch. Die Behörden bestanden dann aber auf die Verwarngelder, weil ohne "richtigen Kaufverrtag" und ohne richtige Personalien, sollte ich dann zahlen.
Im Kaufvertrag gab es dann extra eine Reihe mit Sondervereinbarungen und da war auch das Abmelden des Käufers binnen 2 Werktrage vermerkt. Aber das war ja auch nicht mehr relevant.
Zum Glück hatte die Versicherung mitgespielt und die Haftpflichtversicherung aufgelöst.
War das erste Mal, dass ich so leichtsinnig war. Direkt am Anfang der Ausbilung, noch keine Ahnung was zu tun ist... Klar letztlich lernt man aus Fehlern, nur am Ende hat mir dann mein Strafrecht- Dozent erst helfen können.
Der hat sich dann der Sache angenommen und siehe da, wenn ein Volljurist mal einen Brief schreibt, machen die ganzen Behörden auf einmal keine Widersprüche mehr. Kennzeichen zum Entstempeln zur Fahndung raus und zwei Wochen später haben die den dann (oder jemand anderes) erwischt und das wars auch.
Deswegen, wenn Rechtschutz da ist, dann empfehele ich auch den Weg zu beschreiten.