Beiträge von Stjepan

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    Da gibts aber auch einen Unterschied... Du musst sogar zum TÜV Nord (solange du in den westlichen Bundesländern lebst).


    Das liegt aber daran, dass im Westen nur der TÜV Nord und im Osten nur die DEKRA Sachen "eintragen lassen" können (siehe: Einzelbetriebserlaubnis).


    Der TÜV Süd kann höchstens bei vorliegen von Legitimationen (wie Teilegutachten oder andere BEs) Anbauabnahmen durchführen. Das können aber dann auch alle amtlich annerkannten Sachverständigen machen. ;)

    Grundsätzlich für Regressfälle bei Unfällen und sonstigem:



    Regressobergrenze ist 2500 Euro im "Normalfall"


    Nur bei besonders schweren und verwerflichen Fällen 5000 Euro.


    --> Das gilt für Regressansprüche nach dem oder im Versicherungsfall.



    Andersrum ist die Grenze 5000 Euro bei Fällen, bei dem der Regressanspruch vor dem Versicherungsfall liegt. Das gibt es auch. Logischerweise könen auch beide Fälle eintreten, dann kommen sogar bis zu 7500 Euro zusammen.





    http://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php


    http://www.kfz-versicherungen.…rers-und-haftungsteilung/


    http://www.verkehrsrecht-ratge…herung/content_02_03.html

    Danke Manfred,


    war zu faul nochmal nachzugucken, wusste auch nicht mehr genau wie lange die Nachhaftung geht ;)
    Ist Zivilrecht, von daher...
    Ich meine aber, dass es auch sein könnte, dass in der Rechtsprechung Fälle gibt, bei denen der Zeitraum per Urteil noch weiter gezogen wurde. Bin mir da aber nicht sicher.


    Man muss unterscheiden. Zwar liegt, wie gesagt, ein Verstoß vor, da ja defacto der Zeitraum des Versicherungsschutzes überschritten ist, allerdings würde die Versicherung immernoch zahlen müssen.


    Und ich meine aus dem Studium noch mitgenommen zu haben, dass die Vericherung im Schadensfall bis zu 2500Euro zurückholen kann und das dies im Moment noch die Höchstgrenze ist.

    Hängt davon ab, wer letztlich erwischt wurde.
    Ich habe damit ja nichts mehr zu tun gehabt.


    Da ich bis heute keine Ladung bekommen habe, ist ein Verfahren wegen Betrug wohl nie eingeleitet worden (Unter anderem auch, weil ich ja keinen finanziellen Schaden davon getragen habe).


    Was aber die Regel ist, ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Weil ich meine ja gekündigt habe) und ein Verstoß gegen die Abgabeordnung (Weil er ja keine Steuern gezahlt hat, obwohl er nach dem Kauf der Halter des Pkw war). Beides sind Straftaten.


    Eine Ordnungswidrigkeit nach StVG (Betriebnahme eines nicht angemeldeten Kfz) ist aber auszuschließen, weil das Fahrzeug ja bis zum Ende angemeldet war. Es wäre sowieso als Owi hinter die Straftaten getreten.


    Ist so schon wahrscheinlich teuer genug. Die Steuer durfte er wahrscheinlich auch nachträglich nachzahlen. Von daher hat es sich eigentlich für ihn nicht gelohnt. Er er hat leiden dürfen^^

    wölfchen: Aber auch wenn das Fahrzeug abgemeldet worden ist. Die Versicherung ist verpflichtet bis mindestens 2 Monate danach (egal welcher Besitzer) einen möglichen Schaden zu regulieren. Oder war es sogar noch länger? Also auf jedenfall ist ein abgemeldetes Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum immernoch "versichert".


    Deswegen musste halt mein Anwalt ran und da mal schreiben, weil obwohl ich dem Straßenverkehrsamt klar gemacht hatte, dass die Versicherung nicht mehr bezahlt wird, war die Bereitschaft noch nicht groß genug das Fahrzeug zum Entstempeln frei zu geben.
    Das schlimme bei mir war auch noch. Als ich das Fahrzeug verkauft hatte, wurde an dem Monat auch das Geld für die Kfz-Steuer abgezogen. Bis ich das zurück hatte hat das auch noch mal einen MOnat gedauert :rolleyes

    Ich habe vor 3 1/2 Jahren genau das gleiche Problem gehabt.


    Nur ich war so dumm und habe darauf verzichtet den Personalausweis einzusehen. Das hatte ich dann davon. Falsche Personalien.
    Straßenverkehrsamt wollte den Kaufvertrag dann nicht so ganz akzeptieren, weil der Käufer in einer falschen Reihe unterschrieben hatte. Und damit das Kennzeichen auch erstmal nicht aus dem Verkehr ziehen und Knöllchen kamen dann auch. Die Behörden bestanden dann aber auf die Verwarngelder, weil ohne "richtigen Kaufverrtag" und ohne richtige Personalien, sollte ich dann zahlen.


    Im Kaufvertrag gab es dann extra eine Reihe mit Sondervereinbarungen und da war auch das Abmelden des Käufers binnen 2 Werktrage vermerkt. Aber das war ja auch nicht mehr relevant.
    Zum Glück hatte die Versicherung mitgespielt und die Haftpflichtversicherung aufgelöst.



    War das erste Mal, dass ich so leichtsinnig war. Direkt am Anfang der Ausbilung, noch keine Ahnung was zu tun ist... Klar letztlich lernt man aus Fehlern, nur am Ende hat mir dann mein Strafrecht- Dozent erst helfen können.
    Der hat sich dann der Sache angenommen und siehe da, wenn ein Volljurist mal einen Brief schreibt, machen die ganzen Behörden auf einmal keine Widersprüche mehr. Kennzeichen zum Entstempeln zur Fahndung raus und zwei Wochen später haben die den dann (oder jemand anderes) erwischt und das wars auch.


    Deswegen, wenn Rechtschutz da ist, dann empfehele ich auch den Weg zu beschreiten.

    Bei mir ist es auch noch...


    Nach meinem Urlaub habe ich bereits einen Termin beim Freundlichen. Dort wird die Unterdruckdose auf Funktionalität überprüft. Da soll ggf. was undicht sein.



    Hatte zwischenzeitlich auch den Fehler P0299.
    Mittlerweile hat sich das Problem etwas eingependelt. Jetzt fällt nicht immer der Turbolader aus, sondern hat einfach weniger Leistung. Vorallem bei so 2000 Umdrehungen kommt der nicht zu Potte.
    Andererseits gibt es auch Phasen, da zieht der wie gehabt.

    Ja das stimmt.
    Aber auch ohne Garantie dürfen die Schrauben da nicht einfach festrosten (Zumindest an dieser Stelle. weil Verschleißteilwechsel).
    Wie gesagt, würde man es darauf anlegen und wenn sich dann auch einige Lancer-Fahrer zusamenschließen, könnte man sich das Recht einklagen. Ganz klar ein Produktionsfehler.

    Die Frage wäre, welche Gefahr für andere VT zu erwarten wäre?
    Das einzige, was mir spontan einfällt (und das ist echt weit hergeholt) aufwirbelnder Dreck. Aber das ist echt unrealistisch.
    Andererseits kann ich mir vorstellen, dass andere damit argumentieren könnten (TÜV Nord z.b. :rolleyes ), dass die die Aufpralleigenschaften und Brucheigenschaften evtl verändert werden, aber auch das ist meines Erachtens nach weit hergeholt.


    Ich würde soweit gehen und sagen, dass diese Veränderung unerheblich ist.

    Ich will jetzt niemandes Stimmung vermiesen oder so,


    aber das Verändern der Motorhaube durch das permanente Anbringen von irgendwelchen Hutzen/Attrappen kann eine Gefährung mit sich bringen, insbesondere dann, wenn man an den Fußgängerschutz denkt.


    Es wäre daher sehr wohl eine Veränderung nach §19StVO, die eine sehr realistische Gefährdung für andere VT darstellt.
    Deswegen hast du ja die Absagen beim TÜV bekommen, oder haben die dort gesagt, dass du da keine Einzelabnahme brauchst? Das Gegenteil war ja der Fall...


    Naja, ich wollte da nur darauf hinweisen, mach mit deinem Auto was du willst ;)


    Ich hatte den ähnlichen Fall mit dem Heckdiffusor. Beim TÜV Nord hast du, was Einzelabnahme angeht, keine Chance, solange du da keine Verbindungen oder Kontakte hast. So ist das leider.