Rechtsberatung: Hilfe vom Laien

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
Am Sonntag, den 28.04.2024 gegen 14 Uhr geht das Forum in den Wartungsmodus.
Einige Sicherheitsupdates bzw. Fehlerkorrekturen müssen installiert werden.
Alle Änderungen können für die Version 5.5 hier nachgelesen werden.
  • Rechtsberatung: Hilfe vom Laien


    Verbraucher können sich künftig auch in der Autowerkstatt Rechtsrat holen. Mit der Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) wird das Monopol der Anwälte gelockert. In engen Grenzen ist vom 1. Juli an auch Nicht-Juristen die Rechtsberatung erlaubt.


    Das bringt Verbrauchern mehr Auswahl. Im Einzelfall kann die Hilfe vom Laien aber auch zu Problemen führen. Anders als bislang dürfen vom 1. Juli 2008 auch Vereine, Handwerker, Architekten und Automobilclubs rechtlich beraten - aber nur als "Nebenleistung". Das bedeutet, dass der Beratungsgegenstand zum Beruf gehören muss und nicht im Mittelpunkt der Leistung stehen darf, heißt es beim Bundesjustizministerium in Berlin. Zum Beispiel bleibt die Vertretung vor Gericht auch künftig allein dem Anwalt vorbehalten.


    Kfz-Werkstatt kann Schadenspauschale geltend machen


    Neu wird sein, dass "alle unternehmerisch tätigen Personen" einfache, also unstreitige Ansprüche geltend machen können. So kann beispielsweise eine Kfz-Werkstatt mit der gegnerischen Versicherung künftig nicht nur die Reparaturkosten abrechnen, sondern für den Geschädigten gleichzeitig eine allgemeine Schadenspauschale geltend machen.Grundsätzlich ermöglicht die Reform dem Verbraucher also einen schnelleren und günstigeren Rechtsrat.


    Aber hinter der Neuerung verbergen sich auch Gefahren: "Anders als Rechtsanwälte brauchen sich juristische Laien beispielsweise nicht gegen Schadensersatzforderungen zu versichern", warnt Eckhart Jung, der Chefjurist des ADAC in München. "Das kann im Fall einer fehlerhaften Beratung beispielsweise durch eine Kfz-Werkstatt ein großes finanzielles Risiko für den Verbraucher darstellen, wenn er sich auf den Rat verlässt."



    Edda Castellò von der Verbraucherzentrale Hamburg macht auf ein weiteres Problem aufmerksam: "Werden Handwerker, Versicherer und Energiekonzerne - wenn auch nur nebensächlich - juristisch beratend tätig, sehe ich eine große Gefahr von Interessenkollisionen". Es sei immer im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Beratung Objektivität gewährleistet ist.



    Quelle: http://www.auto-motor-und-spor…_article_509740_13987.hbs


    lizensierter Mitsubishi Old Boy



    Awaken your world ...... IONIQ 6 ....Auto des Jahres 2023

  • Find ich gut .


    Das bringt den Anwälten noch mehr Mandanten.



    Namentlich die, die durch falsche oder ungenaue Rechtsberatung eines KFZ-Betriebs, etc Geld gelassen haben.


    Du hast als Anwalt durchnittlich 4,5 Jahre studiert und dann absolvierst du 2 Jahre Referendariat.


    Während dieser Ausbildung bleiben 60-70 % auf der Strecke.


    Insofern kannst du die Ausbildung nicht ersetzten.

  • LancerSport
    Da triffst du den Nagel auf den Kopf. Es ist zu befürchten, dass es genug gutgläubige Autobesitzer geben wird, die einer Werkstatt wegen ihrer so "qualifizierten" Rechtsberatung einen Freifahrtschein ausstellen werden und hinterher, wenn die gegenerische Versicherung die Kostenübernahme verweigert, mächtig Herzklabaster bekommen werden. Danach folgt dann der gang zum Anwalt mit dem anschliessenden Infarkt, weil ihnen dann mitgeteilt wird, als geschädigter hätten sie eh Anspruch auf einen Anwalt gehabt, aber die Kosten, welche für die Vertretung gegen das Autohaus anfallen, sie nun selbst zu tragen haben.
    Es bleibt zu hoffen, dass die sogenannten Nicht-Juristen eine Aufklärungspflicht haben und ganz klar herausstellen, dass ohne die Vorlage einer Kostenübernahme nichts in trockenen Tüchern ist.


    Sehr gut möglich, dass sich die Rechtsanwälte schon ins Fäustchen lachen über diese Regelung. Desweiteren werden wohl die Schiedsstellen der KFZ-Innung auch nur mit dem Kopf schütteln.

    :speed jeder darf so schnell fahren wie er will....aber bitte hinter mir.

  • Dieses Thema enthält 14 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.