Jetzt amtlich: 07er Kennzeichen erst ab 30 Jahren!

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  • Berlin/München - Für Autos ab 20 Jahren sind meist rote Wechselkennzeichen erlaubt, das Ausfahrten ohne hohe Fahrzeugsteuer-Last ermöglichen. Doch manche Kritiker halten die rote Klassiker-Nummer für ein Mittel, das Betrug Tür und Tor öffnet.



    Eine Neuregelung gilt nun als sicher. Damit wird sich die Klassiker-Grenze um ein paar Jahre verschieben.


    Die so genannten 07er-Kennzeichen dienen grundsätzlich dazu, dass so genanntes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut geschützt wird, erklärt Jürgen Bente vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn. Während bei einer normalen Zulassung der älteren, meist katalysatorlosen Autos nicht selten vierstellige Summen an Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen sind, gelten für die so gekennzeichneten Autos geringe Pauschalsätze von rund 191 Euro. Außerdem dürfen Autosammler die Schilder an mehreren Fahrzeugen nutzen - allerdings nur für bestimmte Einsätze.


    Mit dem 07er-Kennzeichen dürfen sie sich mit den Fahrzeugen damit nur zu Probe- oder Werkstattfahrten aufmachen und Veranstaltungen wie Oldtimer-Treffen besuchen. «In der Vergangenheit haben einige wenige Autobesitzer diese Kennzeichen genutzt und sind damit ganz normal im Straßenverkehr gefahren», so Jürgen Bente. Das sind aber Ausnahmen. «Dass mit den Kennzeichen ein gravierender Missbrauch getrieben wird, kann man wirklich nicht behaupten», sagt Ursula Busch, Vizepräsidentin des Bundesverbandes Deutscher Motorveteranen Clubs (Deuvet) in Berlin.


    Bei der neuen Regelung geht es vor allem um mehr Klarheit. «Die bisherige Ausnahmeverordnung ist sehr wachsweich beschrieben», meint ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe in München. So hat sich die Vergabe des Kennzeichens ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren zwar eingebürgert, ein tatsächliches Mindestalter gibt es aber nicht.


    Hinzu kommt, dass je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen für die Zuteilung einer 07er-Nummer gelten. «In manchen Bundesländern verlangen die Zulassungsstellen den Nachweis eines leeren Punktekontos des Halters in Flensburg», sagt Johannes Hübner, Sprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD) in Frankfurt/Main.


    Die Neuordnung des Vorgehens wird wahrscheinlich zur Folge haben, dass 20 Jahre alte Fahrzeuge künftig kein Anrecht mehr auf ein besonders Kennzeichen haben. «Zur Zeit ist man dabei, sich bei der Zulassungsverordnung der Zahl 30 anzunähern», sagt Richard Schild, Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin.


    Denn im Alter von 30 Jahren wird ein Auto bereits jetzt offiziell zum Oldtimer und darf dann das Kennzeichen für historische Fahrzeuge tragen. Ebenso wie bei der 07er-Nummer wird mit dem «H-Kennzeichen» nur ein pauschaler Steuersatz fällig, auf der anderen Seite bestehen keine Beschränkungen wie beim roten Kennzeichen. Künftig wäre die rote 07 dann wohl nur noch eine Alternative für Klassiker-Liebhaber, die mehrere Fahrzeuge im Alter von mehr als 30 Jahren besitzen und diese wechselweise bewegen wollen.


    © dpa - Meldung vom 28.06.2005 10:01 Uhr

  • Große Fusion in Sicht Fahrzeugprüfungen: Monopole fallen


    Der Bundesrat hat am Freitag (10.2.) umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrszulassungs-Verordnung (StVZO) beschlossen. Unter anderem sind die Monopole für Wiederzulassung und für Einstufung als Oldtimer gefallen.


    Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“, vereinfacht und beschleunigt die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ können künftig Prüfer aller anerkannten Prüforganisationen Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Ebenso können nun alle Kfz-Prüforganisationen das Gutachten zur Einstufung als Oldtimer erstellen.


    Zudem wird in der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Differenzierung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Außerbetriebsetzung aufgehoben. Dadurch reicht die bestandene fällige Hauptuntersuchung als Voraussetzung für die Wiederzulassung.


    Die beschlossenen Änderungen treten aufgrund einer für die Zulassungsbehörden erforderlichen Umstellungszeit voraussichtlich zum 1.1.2007 in Kraft.


    Quelle: Auto Motor Sport

  • Jetzt amtlich: 07er Kennzeichen erst ab 30 Jahren!


    Für Zehntausende von Oldie-Fahrern kommt die Nachricht wie ein Schock: Mit Beginn des nächsten Jahres wird ihren Autos per behördlicher Verordnung der Oldtimer-Status entzogen, was im Einzelfall zu erheblichen Nutzungseinschränkungen und massivem Anstieg ...


    ...der Betriebskosten führen kann. Hintergrund ist die am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossene Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die in §2 Nr. 22 einen Oldtimer generell als ein Auto definiert, das mindestens 30 Jahre alt ist. Alle jüngeren Fahrzeuge haben somit nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2007 keinerlei Möglichkeit mehr, von den zulassungs- und steuerrechtlichen Vorteilen eines Oldtimers zu profitieren; selbst liebevoll gepflegte Autos zwischen 20 und 30 Jahren werden mit abgenutzten Gebrauchtwagen in einen Topf geworfen.


    Besonders hart getroffen sind von der Gesetzesänderung Autofans, die gleich mehrere Fahrzeuge dieser Altersklasse zu vertretbaren Kosten in den Status des historischen Kennzeichens herüberretten wollten. Sie hatten seit einigen Jahren über das sogenannte rote 07er-Wechselkennzeichen die Möglichkeit, mehrere Fahrzeuge ab einem Alter von 20 Jahren gleichzeitig zu besonderen Anlässen wie Clubtreffen, Oldtimerveranstaltungen oder Probefahrten zu bewegen. Diese Präsentation automobilen Kulturgutes wurde vom Gesetzgeber mit einem günstigen, hubraumunabhängigen Pauschalsteuersatz von EUR 191,00 pro Jahr belohnt. Darüberhinaus boten viele Versicherungen für diese „Wenigfahrer“ günstige Tarife an. Bei Erreichen der 30-Jahres-Grenze hatte der Halter dann die Möglichkeit, für jedes einzelne Auto ein sogenanntes H-Kennzeichen zu beantragen, mit dem sein Wagen zum gleichen Steuersatz nun auch im Alltag bewegt werden durfte.


    Mit diesen Möglichkeiten ist im nächsten Jahr Schluß. Der größte Teil der 07er Nummern wurde jeweils befristet auf ein Jahr erteilt und kann schon wegen der geänderten Gesetzeslage nicht verlängert werden. Und egal welche Alternative man künftig bei der Zulassungsform wählt, sie geht richtig ins Geld: Die reguläre Zulassung ist für die meist kat-losen Autos mit abenteuerlich hohen Steuersätzen verbunden, großvolumige Exemplare müssen gar mit Steuerbescheiden von 2.000 Euro und mehr pro Jahr rechnen! Summen, die den Betrieb mehrerer Fahrzeuge für den Normalverdiener (und der stellt in der Oldie-Szene die Mehrheit) schlichtweg unmöglich machen.


    Die weiteren Alternativen heißen Saison-Zulassung nur für einige Monate oder einmotten, was aber unweigerlich mit teuer zu reparierenden Standschäden an der Technik verbunden ist. Viele Oldtimerfahrer sind daher gezwungen die große Lösung zu wählen: Sie müssen ihr(e) Autos(s) verkaufen oder verschrotten. Damit erreicht der Gesetzgeber genau das Gegenteil von dem was ursprünglich geplant war.


    Ob der Bundesrat hier aus finanzieller Sicht eine weitsichtige Entscheidung getroffen hat, ist höchst zweifelhaft. Zwar werden einige der Oldie-Anwärter mit regulärer Zulassung zu hohen Steuersätzen wieder auf die Straße kommen, andererseits wird der größte Teil wohl langfristig oder sogar dauerhaft verschwinden. Und für ein Auto, das es nicht gibt, kauft man kein Benzin, kein Öl, keine Ersatzteile und man läßt es auch nicht reparieren.


    Die Abwendung dieser Neuregelung wäre Aufgabe des DEUVET, eigentlich die polititische Interessenvertretung aller deutschen Oldtimerfahrer, gewesen. Dem Verband, der stets gern auf seine ständigen Kontakte zur Politik hinweist, gelang es aber offensichtlich nicht, sich Gehör zu verschaffen oder auf die Entscheidung in Berlin auch nur ansatzweise Einfluß zu nehmen.


    Quelle: oldtimerinfo.de

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