Die rechtliche Lage ist so: Beleuchtungsanlage darf nicht erweitert werden, schon garnicht mit UBB oder Ähnlichem, sollte man es wie auch immer Eingetragen bekommen und die Polizei macht eine Kontrolle kann dir der TÜV SOFORT Aberkannt werden. Desweiteren kann sie als EINSTIEGSBELEUCHTUNG verwendet werden, jedoch muss der Einbau so vorgenommen werden das Sichergestellt ist das diese mit Einschalten der Zündung unverzüglich abschaltet, dieses muss dann vom TÜV abgenommen werden und er muss seinen Stempel dafür geben das diese nicht Wärend der Fahrt zum einsatz kommen kann.
Sprich: Wenn man mit Leuchtender UBB Angehalten bzw Erwischt wird, gilt: Fahren ohne Gültige Betriebserlaubniss, Fahren ohne Versicherungsschutz, Gefährdung im Straßenverkehr (Blendgefahr usw). Desweiteren kann der PKW Sichergestellt werden und man wird in diesem Moment wieder zum Fussgänger.
Strafe kann sich von Verwarnungsgeld (SEHR NETTER POLIZIST) bishin zu 3 Monate Fahrverbot handel.
QUELLE: Bekannter (POR)
Fazit: FINGER WEG es Lohnt sich nicht.
PS: Ja ich hatte auch mal eine UBB unter meinem ersten wagen. Es war eine Colormorphics im wert von 800 Euro, jedoch habe ich diese damals dann nur 2 Monate gehabt und demontiert.