Beiträge von Stjepan

März 2024 - Hier gewinnt ihr einen Dakar-Gewinner - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.

    Es gibt zwei Optionen:


    1.

    Zugfahrzeug bis zulässige Gesamtmasse von 3500 Kg + Anhänger mit zulässiger Gesamhtmasse von maximal 750 Kg (Ja, dann kann der Gesamtzug sogar auf 4250 Kg kommen)


    oder


    2.

    Zulässige Gesamtmasse des Anhängers liegt über 750 Kg, aber zusammen beträgt die zulässige Gesamtmasse der Kombination bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3500 Kg.



    Bei deiner Frage ist also nicht entscheidend wie schwer das Fahrzeug auf dem Anhänger ist, sondern was der Anhänger für eine zulässige Gesamtmasse aufweist.



    Dazu ist zu beachten: Überschreitungen des zulässigem Gesamtgewichts sind Ordnungswidrigkeiten (auch nicht günstig), aber keine Straftaten. Auch wirkt sich, wie auch die Vorredner richtig angemerkt haben, das tatsächliche Gewicht nicht auf die Einordnung der nötigen Fahrerlaubnisklasse aus, sondern es ist vielmehr entscheidend was die zulässigen Gesamtmassen hergeben.

    Auch zu beachten: Wie viel darf das Zugfahrzeug als Anhängelast ziehen?

    Hey,

    bei mir ging es damals auch so bei 180000 los. Jetzt bei 220000 ist es echt extrem geworden. Hauptsächlich merkt man besonders ein Ruckeln beim Beschleunigigen im Drehzahlbereich zwischen 2000 und 2500 Umdrehungen.


    Ob man das Testen kann? Keine Ahnung. Ich glaube nur ein Austausch bringt Gewissheit. Im Internet gibt es das Problem häufig und dazu auch unterschiedlichste Lösungsansätze.


    Hier im Forum hat vielen geholfen die Dichtung am AGR Ventil gegen eine mit geringerem Durchmesser auszutauschen. Habe das auch gemacht, bei mir kam das Ruckeln aber wieder.

    Andere Möglichkeiten sind: Ausbau und Reinigung des AGR Ventils und Austausch des AGR Ventils.


    Habe jetzt persönlich von einem ähnlichen Fall gelesen bei dem die Lösung der Austausch eines defekten PD Elements war.

    Ursächlich für das Ruckeln war nämlich ein zugesetztes AGR Ventil. Es wurde einmal gereinigt und im weiteren Verlauf auch ausgetauscht, aber nach 3-4 Wochen kam das Ruckeln wieder. Erst als man am PD Element einen Austausch vornahm, lief der Motor wieder sauber. So sauber, dass auch das AGR Ventil nicht mehr zusetzte.


    Also Ansätze gibt es viele...

    Dieses laute Zischen oder "Ausatmen" beim Gas runter gehen könnte auch während der Rußpartikelfilterreinigungsphase vorkommen. Denn danach hört es sich nämlich für mich an.

    Insbesondere bei den Pumpe-Düse Motoren von VW fällt dies mit zunehmenden Motoralter immer unruhiger aus. Anfangs merkt man davon nämlich garnichts.

    Im niedrigen Drehzahlbereich läuft er zunehmend unruhiger und auch im Leerlauf hört sich der Motor lauter und unruhiger an. Auch mit bisschen Gas geben kommt die Abstimmung nicht ganz klar, sodass sich das Ruckeln insbesondere auch bei Drehzahlen unter 1500 und bei höheren Gängen ausgeprägter ist.

    Der Wagen dürfte sich beim Gas geben auch etwas spritziger anfühlen.


    Das hat mit Turbo und ähnlichem gar nichts zu tun. Hängt ein wenig vom Fahrprofil ab, wie oft dann tatsächlich diese unruhige Phase läuft. Je mehr Kilometer du abreist, umso deutlicher wird es dann. Daher tritt das Problem gefühlt sporadisch auf, weil dieser Reinigungszyklus eben nicht andauernd ist.


    Beim Abstellen des Autos unbedingt darauf achten, dass der Reinigungszyklus durchläuft. Man merkt deutlich im Stand bei Leerlauf, wie der in den Normalmodus schaltet.


    Ein weiteres Ruckelproblem kommt von der Abgasrückführung. Auch ein Problem, dass VW nie wirklich mit dem Pumpe-Düse Aggregat in den Griff bekommen hat. Das dürfte bei der Kilometerleistung bald auch eine Rolle spielen und sorgt bei unterscheidlichen Umdrehung ebenfalls für Ruckeln. Aber dazu gibt es ein ganz eigenes Thread.


    Grüße

    @schreckus
    Das Entfernen der Sensoren ist eine technsiche Veränderung - ok
    Hat diese zur Folge
    ... dass die Fzg-Art geändert wird? Nein
    ... dass eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer besteht? Nein
    ... dass das Geräusch oder Emissionsverhalten verändert wird? Nein, weil ich auch ohne Sensoren einen richtigen Reifendruck fahren kann und dieser vollkommen unabhängig vom Sensor ist.
    Das RDKS befreit den Fahrzeugführer nicht davon, den Reifendruck selbst zu kontrollieren.
    Ich kann auch mit Seonsor einen falschen Reifendruck fahren. Auch dann erlischt nicht die BE.


    Wie gesagt, bei Neufahrzeugen führt ein Fehlen der Sensoren zu einem Mangelzustand. Aber ein sofortiges Erlöschen BE nein. (Natürlich kann bei anhaltendem Mangelzustand die Straßenverkehrsbehörde die BE nachträglich zusammen mit der Zulassung entziehen, aber das ist wieder eine andere Geschichte)


    Hi,


    dann hat die Werkstatt Mist erzählt - gut, dass es dieses Forum gibt!
    Heißt das, der Wagen kommt auch mit brennender Warnleuchte locker über den TÜV? Würde mir den ganzen Umrüstquatsch ersparen...
    - EZ 11/2014 kommt ja wohl eher nicht in Frage
    - Modellzulassung nach dem 1.12.2012 ???? Ja oder nein beim Space Star?

    Ob das als technischer Mangel angerechnet und bei der HU bemängelt wird, ist eine ganz andere Frage.
    Es ist lediglich so, dass die BE nicht erlischt bei sowas. Dein Fahrzeug könnte trotzdem unvorschriftsmäßig sein und bei der HU durchfallen.

    Es geht doch nicht ums durchgehen lassen. Ich sage doch nicht das es richtig ist... :%
    Das Fahrzeug wird nicht vorschriftsmäßig, aber die BE erlischt nicht...


    Das macht echt keinen Sinn...
    :omg


    Ich glaube einfach, manche checken einfach nicht worum es geht. :no
    Es ist ein Verstoß - Es ist aber kein Erlöschen BE

    Ich kann ja verstehen, dass es den ein oder anderen von euch richtig stört, wenn einer rote Begrenzungsleuchten drauf hat. Mich auch, weil ich sehr auf Beleuchtung achte...


    Begrenzungsleuchten sind aber einfach nicht dafür geeignet eine konkrete Gefahr zu begründen.
    In deinem Fall ist es nämlich ganz einfach: Nur mit Begrenzungsleuchten hat man nicht zu fahren. Das ist so schon ein Verstoß (in der Regel). Die Abblendlichter müssen an sein und dann kann jeder Fahrer sehen, dass es die Front ist, vollkommen egal ob rot oder gelb (weil gelb steht für die Fahrzeugseite).


    Aber jeder soll das denken, was er für richtig hällt. :gut
    Solange nicht jeder dafür sorgen kann, dass man einem die BE entzieht :lool

    Warum sollten die roten Birnen gefährlicher sein als weiße LED Birnen? Die Leuchten doch nicht heller? Nur weil es eine andere Farbe ist (von mir aus lila, blau, grün oder sonst was), ist es noch lange keine Gefahr.


    (Und Xenonnachbauten haben damit mal garnichts zu tun, das ist eine ganz andere Baustelle).



    Wenn du willst zitiere ich dir Fachliteratur oder schicke dir meine Bachelor Abschlussarbeit (zum Thema: Erlöschen der BE) als PDF.


    Also ich zumindest könnte das Erlöschen der BE (damit ist das Fertigen der Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gemeint) aufgrund rot leuchtender Begrenzungsleuchten nicht hinreichend begründen. Das würde spätestens im Gerichtsverfahren kaputt gehen. Das hat dann auch nichts mit Ermessen zu tun.

    Und genau das ist nicht richtig! Wann die BE erlischt steht in § 19 Abs. 2 und Abs. 3 StVZO.


    Definitiv erlischt die BE nicht, nur weil die Begrenzungsleuchten rot leuchten oder das Leuchtmittel nicht zulässig ist (Schlechter Xenonumbau wiederum ist was anderes - Da argumentiert man allerdings anders). Das Fahrzeug wird schlicht nicht vorschriftsmäßig. Dass das so nicht bleiben kann ist klar. Dass es ein Verwarngeld gibt ist auch klar. Aber die BE erlischt dadurch nicht.
    Wann die BE erlischt ist fest geregelt.


    Aber wie gesagt, das Straßenverkehrsamt kann sowohl bei Erlöschen der BE als auch bei schlichter Unvorschriftsmäßigkeit nachträglich die Zulassung entziehen, aber das ist ein anderes Thema.

    Also es hängt davon ab, ob vor Ort die Betriebserlaubnis erlischt oder das Fahrzeug einfach nur nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet/ ausgestattet ist.


    Ein Fahrzeug kann vor Ort nicht die Zulassung verlieren. Das kann nur das Verkehrsamt machen. Das heißt selbst wenn die BE erlischt, bleibt das Fahrzeug zunächst zugelassen. Die Polizei kann aber bei Erlöschen der BE die Weiterfahrt untersagen.


    Erlischt die BE sind das mit dem neuen Tatbestandskatalog folgende Verstöße (die Nummern sind gleich geblieben, nur das Bußgeld bzw Verwarngeld hat sich geändert):
    319500 (50 Euro)
    mit Gefährdung auch folgender:
    319606 (90 Euro, 1Pkt)
    mit Umweltvariante dieser hier (eher selten):
    319609 (90 Euro)


    Alle Verstöße sind auch sogenannte Halterverstöße, das heißt wenn Fahrer ungleich Halter ist, bekommt der Halter Post...



    Ist ein Fahrzeug lediglich nicht vorschriftsmäßig, ohne das die BE erlischt, dann gilt allgemein dieser Verstoß:
    330000 (allgemeiner Verstoß, 25 Euro)



    Viel schlimmer ist dann der Mängelzettel oder neu auch Kontrollbericht genannt. Dort kriegt man eine Frist die Mängel zu beseitigen. Tut man das nicht, erhält das Straßenverkehrsamt Kenntnis und kann dann irgendwann dann auch bei kleineren Sachen die Zulassung entziehen und das Fahrzeug zur Entstemplung freigeben. Das macht dann auch gerne mal die Polizei.



    Richtig ist, dass es Ermssensspielräume gibt. Aber das ist ein Thema, dass man in mehreren Seiten ausgiebig erörtern kann...




    Übrigens:
    Rote Standlicht Birnchen haben nicht zur Folge, dass die BE erlischt. Da passen keine der 4 Varianten aus §19 StVZO (also keine Punkte) ...
    Zu lauter, nachträglich eingebauter Auspuff ist eine Veränderung (Verschlechterung) des Geräuschverhaltens und hat ein Erlöschen der BE zur Folge - Variante Nr.3 ;) (Also Punkt und Bußgeld).

    Jo, schön das ich helfen konnte.


    Ich habe das Ding jetzt leider schon komplett verbaut, nunja was solls, schaden soll es mir nicht. Ärgern tut es mich schon ein wenig, ist letztlich ein großer preislicher Unterschied. Aber das ist nunmal so.
    (Mich ärgert es auch, dass ich jetzt die 120000er Inspektion vor mir habe... aber das ist eine andere Geschichte :tear )


    Für euch ist es natürlich nun eine günstigere Möglichkeit ;)

    Leider habe ich das Ding nicht mehr. :no Habe es nicht selbst eingebaut, sondern war in einer Freien.
    Aber laut Mitsu geht das nicht einzeln und auch als ich das in der Hand hatte, sah es fest miteinander (Kühler mit Unterdruckdose) fixiert aus.


    Teilenummer (original) ist: MN980327. (ca. 330 Euro)
    Der Kühler befindet sich irgendwo unterhalb des Motors und ist wohl nicht einfach auszubauen. Mitsu gab den Arbeitsaufwand mit 4,5 Stunden an und wollte natürlich auch noch sämtliche Dichtungen und so erneuern...


    Bei Ebay gibts das Ding wesentlich günstiger (laut Tabelle auch passend für unseren Lancer). Wenn ich mich irre, bitte korrigieren ;)
    http://www.ebay.de/itm/AGR-Kuhler-EGR-Cooler-Audi-Dodge-Seat-Skoda-VW-03G131512L-03G131513K-/380632112172?pt=DE_Autoteile&fits=Make%3AVW|Type%3A2.0+TDi&hash=item589f711c2c
    Aber da ich mich da nicht wirklich auskenne und auch nicht wirklich weiß, ob es genau das gleiche Teil ist oder ob die Qualität die gleiche ist, bin ich einfach mal auf eine Nummer sicher gegangen.



    Ich rufe mal am Montag in der Werkstatt an, vielleicht liegt das Teil noch im Schrott, dann würde ich nochmal nachschauen ;)

    So, gerade von der Probefahrt zurück und wenn es jetzt so bleibt, dann bin ich den Fehler los. :gut


    Kurzum: Es war der EGR-(AGR?) Kühler. Da befindet sich auch eine Unterdruckdose und die war hinüber.
    Bei mir war es also leider nicht so einfach.


    Noch dazu hat es mir nach dem Tausch (Weil ja dann alles wieder richtig funktioniert hat) den Ladedrucksensor zerissen, den ich im Vorfeld schonmal hab Wechseln lassen (wahrscheinlich Materialfehler).
    Hab den heute dann selbst gewechselt und wie gesagt, es läuft. Turbo geht nicht mehr aus, kein Leistungsverlust, keine Turboschwäche.


    Naja, hoffentlich bleibt es jetzt erstmal so...

    Also bei mir kam jetzt folgende Diagnose: Unterdruckdose am/ihm/um EGR-Kühlung kaputt/ undicht.


    Mit neuem EGR-Kühler (weil man die Dose nicht einzeln bestellen kann) und Arbeitslohn ca. 900 Euro.
    Der Tag kann nicht schäbiger werden. :X



    Allerdings mus man sagen, dass bei mir der Turbolader mittlerweile nicht einfach mehr ausfällt (und alles wie oben beschrieben), sondern im Teillastbereich arbeitet.
    Es gibt Tage, da funktioniert alles gut, dann gibt es Tage, da funktioniert der Turbo erst ab 2500 Umdrehungen und dann auch nicht 100%. Und selten fällt er dann auch aus. Neustart des Motors führt dann wenigstens dazu, dass der Turbo wieder arbeitet (auch wenn nicht zu 100%).
    Fehler hat er anfangs noch angezeigt, jetzt mittlerweile nicht mehr.


    Was ich nicht verstehe ist, warum der Turbo auch Phasen hat, wo er zu 100% läuft. :dk
    Obwohl, kalt läuft der Turbo nie richtig, schon scheiße, wenn man bis 2500 Umdrehung kalt nie Leistung hat.


    Keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Der Wagen steht hier beim Mitsu-Händler in Essen. Werde jetzt erstmal Rücksprache mit meiner Vertrauenswerkstatt halten und gucken was die preislich machen können.
    Was haltet ihr davon?

    also ich wohne in sachsenanhalt und bei uns gibt es in ein und er selben stadt die dekra und der tüv nord. :K


    Ja, schon klar^^
    In Essen hier gibt es auch DEKRA, TÜV Nord und Süd und KÜS und GTU und was weiß ich nicht alles und trotzdem darf nur der TÜV Nord (oder DEKRA für die neuen Bundesländer) eine Einzelabnahme durchführen ;)