Es gibt zwei Optionen:
1.
Zugfahrzeug bis zulässige Gesamtmasse von 3500 Kg + Anhänger mit zulässiger Gesamhtmasse von maximal 750 Kg (Ja, dann kann der Gesamtzug sogar auf 4250 Kg kommen)
oder
2.
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers liegt über 750 Kg, aber zusammen beträgt die zulässige Gesamtmasse der Kombination bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3500 Kg.
Bei deiner Frage ist also nicht entscheidend wie schwer das Fahrzeug auf dem Anhänger ist, sondern was der Anhänger für eine zulässige Gesamtmasse aufweist.
Dazu ist zu beachten: Überschreitungen des zulässigem Gesamtgewichts sind Ordnungswidrigkeiten (auch nicht günstig), aber keine Straftaten. Auch wirkt sich, wie auch die Vorredner richtig angemerkt haben, das tatsächliche Gewicht nicht auf die Einordnung der nötigen Fahrerlaubnisklasse aus, sondern es ist vielmehr entscheidend was die zulässigen Gesamtmassen hergeben.
Auch zu beachten: Wie viel darf das Zugfahrzeug als Anhängelast ziehen?