Urteil: CZ-Führerschein gilt
Ein in Tschechien erworbener Führerschein gilt auch in Deutschland. Mit dieser Eilentscheidung (Az.: Au 3 S 06.600) folgte das Augsburger Verwaltungsgericht einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Gültigkeit von EU-Führerscheinen.
Ein Antragsteller, dem der deutsche Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgenommen worden war, darf mit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland unterwegs sein.
Dem Mann war 2003 wegen «beträchtlicher Alkoholisierung» der Führerschein entzogen worden. Er hatte hierauf eine Fahrerlaubnis in Tschechien erworben, die in Deutschland nicht anerkannt wurde. Die Entscheidung wurde jetzt korrigiert. Die Behörden sind danach nicht berechtigt, EU-Führerscheine wegen Vorfällen zu überprüfen, die sich vor deren Erteilung ereigneten, teilte das Gericht am Donnerstag (1.6.) mit.
Quelle: Auto Motor Sport