Unfallflucht demnächst keine Straftat mehr ?

Sakura Doppelgewinn - Aktion im April 2024 - alles weitere im Gewinnspiel - Thread.
Das nächste Treffen: MAD auf der Retro-Classics 2024 in Stuttgart
Alle Infos auf der Webseite der RETRO CLASSICS in Stuttgart vom 25. - 28. April 2024
Am Sonntag, den 28.04.2024 gegen 14 Uhr geht das Forum in den Wartungsmodus.
Einige Sicherheitsupdates bzw. Fehlerkorrekturen müssen installiert werden.
Alle Änderungen können für die Version 5.5 hier nachgelesen werden.
  • 1308060.jpg

    Geringere Strafen für Unfallflucht? Polizei reagiert skeptisch

    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich kritisch zu Überlegungen geäußert, wonach eine Unfallflucht ohne Personenschaden von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden könnte. Geht es nach dem Bundesjustizminister, könnte eine Unfallflucht bald keine Straftat mehr sein. Der Vorstoß stößt auf ein geteiltes Echo.

    Vielen ist es leider schon einmal passiert: Man kommt vom Einkaufen zurück – und das geparkte Auto ist beschädigt. Vom Verursacher weit und breit keine Spur, und auch keine Nachricht unter dem Scheibenwischer. Zwar würde der hinterlassende Zettel auf der Windschutzscheibe rein rechtlich nicht ausreichen, doch hätte der Geschädigte dann zumindest die Chance, mit dem Verursacher in Kontakt zu treten. Juristisch gesehen ist so ein Verhalten eine Unfallflucht. In vielen Fällen bleiben die Opfer dann auf den Reparaturkosten sitzen. Es handelt sich um eine Straftat, die momentan mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das nun ändern.

    Vorstoß des Justizministers sorgt für Diskussionen

    Nach den Plänen von Buschmann soll künftig eine Unfallflucht ohne Personenschaden keine Straftat mehr sein, sondern fortan als Ordnungswidrigkeit gelten, wie die dpa berichtet. Aktuell sind Unfallbeteiligte verpflichtet, eine „angemessene Zeit“ am Unfallort zu warten. Doch hier beginnen schon die Probleme: Wie langes soll man genau warten? Was, wenn der Unfall mitten in der Nacht passiert? Hier bringt das Ministerium nun eine mögliche Alternative ins Spiel: die Einrichtung einer Meldestelle. Dort solle Unfallverursacher dann in einem Online-Formular alle Informationen zum Unfall und der Art des Schadens angeben und auch Fotos hochladen könne

    Schadensmeldung per Zettel soll erlaubt sein


    Auch eine Schadensmeldung per Zettel, die am Fahrzeug hinterlassen wird (und bislang nicht ausreicht) könnte dann erlaubt sein. Aber auch die Meldung bei der Polizei soll weiterhin möglich sein. In manchen Fällen kommt einem die Polizei sogar mithilfe der im eigenen Auto verbauten Technik auf die Schliche, wie im Falle einer 18-jährigen Autofahrerin in Rheinland-Pfalz.

    ADAC begrüßt den Vorschlag

    Über den Vorstoß des Bundesjustizministeriums gehen die Meinungen aktuell auseinander: Der ADAC befürwortet die Pläne. „Wer heute nach einem Parkrempler einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt, wird zwingend als Straftäter verfolgt“, so der Automobilklub. Das gehe an der Realität vorbei, weshalb sich der Verkehrsclub wie auch der Verkehrsgerichtstag seit Jahren für eine Reform eingesetzt hätten. „Wenn die einfache Unfallflucht nicht mehr als Straftat, sondern nur noch mit einem Bußgeld geahndet werden kann, haben die Geschädigten dadurch keinen Nachteil.“


    Was haltet ihr davon ??


    Wenn du etwas zu sagen hast, sollte das was du sagen willst, besser sein, als wenn du schweigen würdest ! :pen

  • Davon halte ich nichts.

    Das ist ein liberalistischer populistischer Vorschlag von Marco Buschmann (FDP).


    Von der Homepage des ADAC:

    Fahrerflucht: Warum ein Zettel am Auto nicht reicht
    Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht, wenn man ein anderes Auto beschädigt hat.
    www.adac.de


    Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht, wenn man ein parkendes Auto beschädigt hat.

    Wer nach einem Parkrempler wegfährt, begeht Unfall- bzw. Fahrerflucht.

    Die wichtigsten Fakten:

    - Unfallflucht ist eine Straftat mit drastischen Folgen

    - Der Verursacher muss auf den Geschädigten warten

    . Versicherung holt sich Geld für den Schaden vom Verursacher zurück


    Nur ein bisschen verschätzt, das andere Auto wird leicht berührt, die Folge: ein paar Kratzer an der Seite. Der Fahrer hat es eilig. Also klemmt er einen Zettel mit einer Entschuldigung und seiner Telefonnummer hinter den Scheibenwischer und fährt weg.

    Gut gemeint, aber völlig falsch.

    Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat mit großen Auswirkungen.