Geringere Strafen für Unfallflucht? Polizei reagiert skeptisch
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich kritisch zu Überlegungen geäußert, wonach eine Unfallflucht ohne Personenschaden von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden könnte. Geht es nach dem Bundesjustizminister, könnte eine Unfallflucht bald keine Straftat mehr sein. Der Vorstoß stößt auf ein geteiltes Echo.
Vielen ist es leider schon einmal passiert: Man kommt vom Einkaufen zurück – und das geparkte Auto ist beschädigt. Vom Verursacher weit und breit keine Spur, und auch keine Nachricht unter dem Scheibenwischer. Zwar würde der hinterlassende Zettel auf der Windschutzscheibe rein rechtlich nicht ausreichen, doch hätte der Geschädigte dann zumindest die Chance, mit dem Verursacher in Kontakt zu treten. Juristisch gesehen ist so ein Verhalten eine Unfallflucht. In vielen Fällen bleiben die Opfer dann auf den Reparaturkosten sitzen. Es handelt sich um eine Straftat, die momentan mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das nun ändern.
Vorstoß des Justizministers sorgt für Diskussionen
Nach den Plänen von Buschmann soll künftig eine Unfallflucht ohne Personenschaden keine Straftat mehr sein, sondern fortan als Ordnungswidrigkeit gelten, wie die dpa berichtet. Aktuell sind Unfallbeteiligte verpflichtet, eine „angemessene Zeit“ am Unfallort zu warten. Doch hier beginnen schon die Probleme: Wie langes soll man genau warten? Was, wenn der Unfall mitten in der Nacht passiert? Hier bringt das Ministerium nun eine mögliche Alternative ins Spiel: die Einrichtung einer Meldestelle. Dort solle Unfallverursacher dann in einem Online-Formular alle Informationen zum Unfall und der Art des Schadens angeben und auch Fotos hochladen könne
Schadensmeldung per Zettel soll erlaubt sein
Auch eine Schadensmeldung per Zettel, die am Fahrzeug hinterlassen wird (und bislang nicht ausreicht) könnte dann erlaubt sein. Aber auch die Meldung bei der Polizei soll weiterhin möglich sein. In manchen Fällen kommt einem die Polizei sogar mithilfe der im eigenen Auto verbauten Technik auf die Schliche, wie im Falle einer 18-jährigen Autofahrerin in Rheinland-Pfalz.
ADAC begrüßt den Vorschlag
Über den Vorstoß des Bundesjustizministeriums gehen die Meinungen aktuell auseinander: Der ADAC befürwortet die Pläne. „Wer heute nach einem Parkrempler einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt, wird zwingend als Straftäter verfolgt“, so der Automobilklub. Das gehe an der Realität vorbei, weshalb sich der Verkehrsclub wie auch der Verkehrsgerichtstag seit Jahren für eine Reform eingesetzt hätten. „Wenn die einfache Unfallflucht nicht mehr als Straftat, sondern nur noch mit einem Bußgeld geahndet werden kann, haben die Geschädigten dadurch keinen Nachteil.“
Was haltet ihr davon ??