Würdet ihr euer Auto außerhalb der Familie verleihen ?

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  • Auto Ratgeber

    Auto an Freunde verleihen: Das sollten Sie beachten

    • Autos stehen die meiste Zeit ungenutzt in Garagen und auf Parkplätzen herum.
    • Warum sie also nicht mit anderen teilen?
    • Wer das regelmäßig macht und dafür sogar Geld nimmt, geht lieber auf Nummer sicher.

    Vor allem in Metropolen entscheiden sich immer mehr Menschen gegen ein eigenes Fahrzeug. Sie organisieren sich bei Bedarf ein Auto für eine Tour, einen Tag oder auch ein ganzes Wochenende. Wie aber sieht der umgekehrte Weg aus, wenn private Autobesitzer und Autobesitzerinnen ihr Fahrzeug verleihen oder vermieten? Sein Auto mal kurzfristig im Bekanntenkreis verleihen, ist nicht unüblich. Doch sollten sich Halter und Halterinnen darüber klar sein, wer im Zweifel haftet.

    Grundsätzlich sind Entleiher in der Pflicht und müssen für alle entstehenden Schäden aufkommen, so Anwältin Daniela Mielchen. Komme es zu einem Unfall, werde aber die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs die Schäden bei dem Unfallbeteiligten übernehmen. „Besteht eine Vollkaskoversicherung, reguliert sie den Schaden am eigenen Fahrzeug.“ Für alle weitergehenden Zahlungen, wie etwa Selbstbeteiligungen oder Höherstufungen, müssen jedoch Entleiher aufkommen.

    Machen wir es lieber schriftlich

    Besonders dann, wenn weder eine Voll- noch Teilkaskoversicherung besteht, rät Anwältin Mielchen dazu, Haftungsfragen vorab anzusprechen. Und auch, sie schriftlich zu fixieren. „Das ist wichtig, um insbesondere dem Fahrzeugentleiher zu verdeutlichen, welche Pflichten er übernimmt“, sagt die Expertin. „Es ist auch sinnvoll festzuhalten, welche Vorschäden das Auto hat.“ Auch der ADAC rät zu Schriftlichem und bietet online Musterschreiben an.


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    Wer sein Auto an Bekannte weitergibt, muss neben der wichtigen Frage der Haftung und Versicherung auch dafür sorgen, dass alle wichtigen Papiere an Bord sind. „Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Fahrer immer dabei haben. Sie ist der Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde“, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer sein Fahrzeug anderen überlasse, müsse zudem vorher prüfen, ob der Nutzer oder die Nutzerin auch im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

    Wer darf vielleicht nicht ans Steuer?

    Das Verleihen seiner Versicherung zu melden, ist hingegen nicht zwingend notwendig. „Allerdings ist es sinnvoll, sich die eigenen Versicherungsbedingungen genau anzuschauen, denn möglicherweise wurde der Versicherungsschutz auf bestimmte Fahrer oder Personengruppen wie die Familie begrenzt“, sagt Daniela Mielchen.

    In der Regel kann die Police auch vorübergehend erweitert werden. Gefährdet ist der Versicherungsschutz in keinem Fall. „Die Versicherung zahlt, erhebt aber in der Regel die höheren Kosten für den zusätzlichen Fahrer und fordert möglicherweise auch eine Vertragsstrafe.“


    https://www.rnd.de/mobilitaet/…6CHF7L4M23UQLRMSY2F4.html

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