Gesetzliche Mindeshaltbarkeit von Akkus im Gespräch

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  • 20 bis 30 Prozent Schwund
    Länder fordern Mindesthaltbarkeit für Elektroauto-Batterien


    E-Auto-Batterien verlieren im Laufe ihres Lebens an Kapazität. Vor allem das Schnellladen laugt die Akkus aus. Die EU, China und die USA fordern daher eine gesetzlich garantierte Mindest-Lebensdauer. Doch die angestrebten Werte sind wenig ambitioniert.

    Ein gebrauchter Diesel-PKW, der statt 1000 Kilometern nur noch 700 Kilometer weit kommt, wäre wohl ein schlechter Kauf

    . Bei Elektroautos allerdings soll es Herstellern künftig möglich sein, ganz legal Batterien mit reduzierter Lebensdauer einzusetzen. Nach fünf Jahren dürften Akkus demnach nur noch rund 80 Prozent ihrer Reichweite ermöglichen und nach acht Jahren kaum mehr als 70 Prozent, ohne dass das als Mangel gilt. Bei Autos mit hoher jährlicher Laufleistung wäre der Leistungsabfall der Zellen sogar schon deutlich früher erlaubt.


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    Mindesthaltbarkeit von Akkus per Gesetz

    Der Hintergrund: Die EU, die USA, China und andere Länder wollen Hersteller von Elektro- und Hybridautos

    auf eine Mindesthaltbarkeit der darin verbauten Batterien verpflichten. Darauf einigten sie sich im Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Unece) in Genf prinzipiell.

    Laut Entwurf müssten Autohersteller dann nachweisen, dass die Batterien in ihren Elektro- und Hybridfahrzeugen

    über bestimmte Zeiträume oder gefahrene Kilometer nicht zu viel Kapazität verlieren - nämlich weniger als 20 Prozent Kapazität über fünf Jahre oder 100.000 Kilometer beziehungsweise weniger als 30 Prozent über acht Jahre oder 160.000 Kilometer. Zwar entspricht das den bereits bei mehreren Hersteller gültigen Garantien. Doch es könnte den Autobauern auch den Ehrgeiz nehmen, noch bessere und langlebigere Akkus zu entwickeln. Die Regelung wäre vergleichbar mit früheren Abgasnormen, bei denen die Hersteller die Abgasreinigung nur auf bestimmte Fahrzustände hin entwickelten und nicht auf nahezu alle Alltagssituationen, wie es seit der Norm Euro 6d vorgeschrieben ist


    Zumindest für extreme Billig-Akkus wäre Schluss

    Während ein hoher zweistelliger Schwund als erlaubter Regelfall bei dem entscheidendsten Kaufkriterium eines E-Fahrzeugs

    - der Reichweite - für teure Premiummarken wohl undenkbar wäre, muss man den Entwurf allerdings auch vor dem Hintergrund sehen, dass gerade in China im Billig-Segment viele Fahrzeuge mit extrem minderwertigen Batterien verkauft werden. Kundenumfragen zeigten in China zuletzt eine nachlassende Zufriedenheit vieler Käufer mit solchen Fahrzeugen, weil die Reichweite schon nach kurzer Zeit stark nachließ. Eine gesetzliche Regelung würde also zumindest einen gewissen Standard schaffen, den dann einige Produzenten nicht schaffen würden.

    «Das würde den Einsatz von qualitätsmäßig schwachen Batterien verhindern», teilte Unece denn auch zum Gesetzentwurf mit. Es sei die erste internationale Regulierung zu Batterieentleerung. Hinter dem Vorschlag stünden neben der EU, den USA und China auch Japan, Kanada, Südkorea und Großbritannien. Nach Angaben von Unece wurden im vergangenen Jahr drei Millionen Elektro- und Hybridfahrzeuge verkauft. In Europa liege der Marktanteil bereits bei zehn Prozent.

    2023 könnte Regelung schon gelten

    Über den Textentwurf für eine verbindliche Regel muss im März 2022 aber noch formell abgestimmt werden. Länder, die zustimmen, müssten die Vorgabe dann in nationale Gesetzgebung übernehmen. Die Regel könne dann schon 2023 in Kraft treten, erklärte Unece am vergangenen Freitag in Genf.


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