PLASTIKNACHFOLGER
Umtausch vom Führerschein - die wichtigsten Fakten zum Wer, Wann und Wo
Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen alten Papierführerschein besitzen, müssen diesen im laufenden Jahr in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Nach Plan der EU-Führerscheinrichtlinie wird das Dokument im Scheckkartenformat die Papiervariante bis zum 19. Januar 2033 vollständig ersetzt haben. Die alten Führerscheine sollen gestaffelt gegen ihre Plastiknachfolger eingetauscht werden, damit es zu keinem Ansturm auf die verantwortlichen Führerscheinstellen kommt.
Der Umtausch erfolgt an der Führerscheinbehörde des jeweiligen Wohnsitzes. Dazu müssen der aktuelle Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein biometrisches Passbild mitgebracht werden. Der Umtausch kostet 25,30 Euro. Diese Gebühr ist vor Ort zu entrichten.
Umtausch des alten Führerscheins ist für die betroffenen Jahrgänge verpflichtend
Hintergrund der Umtauschaktion ist das Vorhaben, Führerscheine EU-weit zu vereinheitlichen und fälschungssicher zu machen. Im Gegensatz zum alten, unbegrenzt gültigen Führerschein ist das neue Dokument auf 15 Jahre befristet und muss danach umgetauscht werden. Autofahrer müssen dazu aber keine erneute Fahrprüfung absolvieren. Der Umtausch des alten Führerscheins ist für die betroffenen Jahrgänge verpflichtend. Wer weiter mit altem Führerschein fährt, riskiert eine Strafe von zehn Euro.
Zudem erhalten auch Berufskraftfahrer seit dem 23. Mai einen Qualifizierungsnachweis in Form einer Plastikkarte. Diese ersetzt den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein. Auch mit dieser Maßnahme wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
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