Sind die Strafen für Verkehrsrowdy´s oft zu mild ?

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    POLIZEI AUF DER JAGD NACH RASERN
    Warum Rowdys am Steuer häufig mit milden Strafen davon kommen

    Verfolgungsfahrten, illegale Rennen, gefährliche Manöver - die Polizei stellt immer mehr Rowdys hinterm Steuer fest. Warum die Strafen häufig mild ausfallen.

    Das Gaspedal ist durchgedrückt, die Straße wird zur Rennstrecke: Die Zahl der rücksichtslosen Raserfahrten ist in Sachsen-Anhalt 2020 in die Höhe geschnellt. Nach Angaben der Oberstaatsanwaltschaft in Naumburg gingen im vergangenen Jahr 181?Anzeigen wegen der Teilnahme oder Organisation eines sogenannten verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein.

    2019 leitete die Polizei laut Innenministerium lediglich in 53 solcher Fälle Ermittlungen ein, 2018 waren es gerade einmal 18 Fälle. „Dieses Hellfeld wird jetzt erst sichtbar“, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Tewes der MZ.

    Zu dieser Deliktart zählen nicht nur Wettrennen zwischen mehreren Autos, sondern auch die Flucht vor der Polizei oder das sogenannte Rennen gegen sich selbst. „Es kann auch ein Rennen gegen die Uhr sein“, sagte Tewes. Entscheidend ist laut dem Oberstaatsanwalt, dass der Fahrer bewusst eine höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen will.

    Immer wieder werden Menschen durch Raser gefährdet

    Wie gefährlich solche Fahrten sein können, zeigen Beispiele: In Barleben bei Magdeburg hatten sich im Dezember mehrere Dutzend Menschen an einem illegalen Autorennen beteiligt. Als die Polizei die Hobby-Rennfahrer störte, flüchteten die Fahrer. Dabei wurde ein Beamter angefahren. Einige Monate zuvor starb ein sechsjähriger Junge in Dresden, nachdem er durch ein zu schnell fahrendes Auto erfasst wurde. Laut Ermittlungen hatte sich der 31-jährige Fahrer mutmaßlich ein Rennen mit einem Kontrahenten geliefert.

    Dem rapiden Anstieg der Fallzahlen in Sachsen-Anhalt liegt laut Oberstaatsanwaltschaft indes eine Gesetzesänderung zu Grunde. Seit 2017 gibt es im deutschen Strafgesetzbuch den Paragrafen 315d zu „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“. Die Novelle komme nun erst nach und nach zum Einsatz, so Tewes. Die Gesetzesänderung sieht für rücksichtsloses Rasen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Werden dabei andere gefährdet oder kommen gar zu Tode, sind bis zu zehn Jahre Haft möglich. Damit steht der Justiz ein deutlich schärferes Schwert gegen Verkehrsrowdys zur Verfügung. Wer etwa mit über 120 Kilometern pro Stunde in der Stadt erwischt wird, dem drohte zuvor häufig nur die Strafe einer Ordnungswidrigkeit - höchstens 680?Euro Bußgeld sowie drei Monate Fahrverbot.

    Illegale Rennen sind nur schwer juristisch zu ahnden

    Doch in der Praxis gestaltet sich die Strafverfolgung der illegalen Rennen schwierig: Laut Oberstaatsanwaltschaft folgten auf die 181 Anzeigen im vergangenen Jahr nur 30 Anklagen, sechs Mal kam es zu einem Strafbefehl. Rund jeder fünfte Fall musste mangels Beweisen eingestellt werden. „Im Prinzip eiern die Gerichte aktuell rum“, sagte ADAC-Vertragsanwalt Jost Schulte aus Halle. Er betreut derzeit einen solchen Fall.

    Die Hürde: Um den Verdacht auf ein illegales Rennen zu erhärten, müssen die Juristen dem Fahrer die bewusste Gefährdung anderer oder ein Wettrennen mit weiteren Autos nachweisen. „Das ist äußert schwierig“, so Schulte. Häufig mangele es an Zeugen, oder andere Teilnehmer seien nicht mehr auffindbar. Ein Blitzerfoto allein reiche nicht aus. Immer wieder würden solche Vergehen von den Gerichten daher als Ordnungswidrigkeit gewertet. „Das ist höchst unbefriedigend.“

    Die schwierige Beweisführung verdeutlich auch ein Fall aus Halle: 2019 starb hier eine Frau nach dem Zusammenstoß mit einem zu schnell fahrenden Sportcoupé. Die Ermittlungen legen nahe, dass es sich um ein illegales Rennen gehandelt haben könnte. Doch ein zweites beteiligtes Auto konnte bislang nicht ermittelt werden, das Verfahren ist zur Hängepartie geworden - zum Leidwesen der Hinterbliebenen.

    Mitteldeutsche Zeitung - (mz/Max Hunger)

    mfg - M4ik


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  • Zu mild?? Kommt auf die Sichtweise an. Ich bin vor 3 Wochen über eine Fußgänger Bedarfsampel nach der Arbeit knapp bei Rot drüber. Ich ha gepennt und war mit dem Kopf noch in der Arbeit. Dumm, das eine Zivile Streife hinter mir war. Ergebnis... einfacher Rotverstoss weil unter einer Sekunde. 90 Euro Bußgeld, 18.50 Euro Bearbeitungsgebühr und mein erster Punkt in Flensburg mit 35 Jahren Fahrpraxis. Find ich gar nicht milde....

    Gruß Wolfgang

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