Markenlogos entfernt - 60 EUR Strafe !!

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  • Emblem-Cleaning = Strafe !! Echt jetzt ?

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    In Österreich erhielt ein Autofahrer eine Strafe in Höhe von 60 Euro, weil sein Smart keine Markenlogos hatte – vom Vorbesitzer waren sie entfernt worden. Hintergrund ist das österreichische Kraftfahrgesetz, das vollständig sichtbare Namen oder Marken des Erzeugers verlangt.

    Konkret festgehalten ist die Regelung im § 27 des österreichischen Kraftfahrtgesetzes. Die Regelung sieht alle Arten der Unkenntlichmachung der Markenlogo´s und Namen vor. Also auch das einschwärzen des Markenlogos bei einem zB. schwarzen Kühlergrill . Das für die Identifikation des Fahrzeug bedeutsame Markenlogo muss sich vom Rest des Fahrzeugs abheben, so wie es normaler Weise der Ur-Zustand bei Neuwagen vorsieht.
    “Weil die Marke des Erzeugers nicht vollständig sichtbar, gut lesbar oder zuverlässig angebracht war“, hat der oben genannte Smart-Fahrer eine Strafe ausgefasst – und das laut dem österreichischem Gesetz (Kraftfahrgesetz 1967 § 27) auf den ersten Blick offenbar zu Recht (?). Die entsprechende Passage des „Kraftfahrgesetz 1967 § 27. Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften“: „(1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen „CM“ sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein.“

    Ob in Deutschland auch solch eine Verordnung existiert, nachdenen das "Cleanen" der Markenlogos also verboten ist ?
    Nein. In Deutschland dürfen Markenlogos und Schriftzüge von den Fahrzeugen entfernt werden, da die Identifikation der Verkehrsteilnehmer und ihrer Fahrzeuge über die FIN und die polizeilichen Kennzeichen erfolgt. Gemäß den föderalen Bestimmungen in der EU sind deutsche Fahrzeuge damit auch bei der Durchreise in Österreich entsprechend vor Strafen geschützt.

    Österreich ist mit dieser Regelung im Übrigen kein Einzelfall in der EU. Vergleichbare Regelungen gibt es auch bei unseren europäischen Nachbarn in Dänemark und Ungarn.

    Auto-Zeitung.de

    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man Recht haben und doch ein Idiot sein kann ;) :omg

  • ... Das für die Identifikation des Fahrzeug bedeutsame Markenlogo muss sich vom Rest des Fahrzeugs abheben, so wie es normaler Weise der Ur-Zustand bei Neuwagen vorsieht. ...

    Was ist denn das für ein Käse, an meinem GTI hatte ein schwarzes Logo in einem schwarzen Grill und das war so ab Werk.
    Oder bedeutet es, dass unter anderm in Österreich bei Audi die "all black" Pakete nicht verfügbar sind? :lool

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    Demokratie ist eine Regierungsform, welche die Anordnung einiger Korrupter durch die Beschlüsse vieler Inkompetenter ersetzt.
    George Bernard Shaw

    Einmal editiert, zuletzt von schnieder ()

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