Ab jetzt wird vieles teurer
2021 kommt viel Neues auf uns zu: Die Patientenakte wird digital, tanken wird teurer und die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmer, die coronabedingte Einbußen erleiden. Mehr dazu und viele weitere Neuerungen gibt es hier.
Höhere Krankenkassen-Beiträge
Viele gesetzliche und private Krankenkassen erhöhen 2021 ihre Zusatzbeiträge. Das soll dazu beitragen, das erwartete Defizit der Kassen in Höhe von 16 Milliarden Euro zu decken. Experten gehen davon aus, dass der Zusatzbeitrag durchschnittlich um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent zulegen wird. Die konkrete Höhe legen die Kassen selbst für ihre Mitglieder fest.
Heizen wird teurer
Ab 2021 gibt es eine neue CO2-Steuer für die Bereiche Verkehr und Heizen. Ziel ist es, fossile Brennstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen.
Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, werden für verkaufende Unternehmen ab 2021 zunächst 25 Euro fällig. Der Preis wird an die Kunden bei Benzin, Diesel und Heizöl weitergegeben.
Heizen mit Ölheizungen wird dadurch deutlich teurer, der Literpreis steigt hier um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Verbraucher sollen dafür an anderer Stelle entlastet werden: Die Ökostrom-Zulage sinkt 2021 von 6,76 auf 6,50 Cent pro Kilowattstunde. Doch da die Nutzerentgelte leicht steigen werden, wird der Strompreis dadurch nicht sinken.
Alten Kaminöfen droht das Aus
Viele Hauseigentümer sollten prüfen, ob ihr Kamin- oder Kachelofen noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Richtlinien für Öfen, die zwischen 1985 und 1994 eingebaut wurden. Für diese alten Öfen haben Sie drei Möglichkeiten:
- Feinstaubfilter nachrüsten
- komplett auswechseln
- völlig außer Betrieb nehmen
Für Anlagen, die vor 1985 errichtet wurden, besteht diese Vorgabe schon längere Zeit. Überdies gilt, dass Städte und Gemeinden je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen können. Grund für die Regelungen: Alte Kamin- und Kachelöfen, aber auch Heizkamine für Festbrennstoffe wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle, überschreiten in vielen Fällen den in der Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Schadstoffausstoß.
Mehrwertsteuersatz steigt wieder
Die Frist für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer endet am 31. Dezember. Damit steigt der Satz wieder von 16 auf 19 Prozent. Der Satz für Produkte mit ermäßigter Mehrwertsteuer wie Tiernahrung oder Bücher beträgt wieder sieben statt fünf Prozent.
Für die Gastronomie gilt noch bis Ende Juli die coronabedingte Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf sieben Prozent
Personalausweis beantragen wird teurer
Die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Personalausweises werden erstmals nach zehn Jahren angehoben. Sie betragen dann für Antragsteller über 24 Jahre statt 28,80 Euro 37 Euro. Im Gegenzug entfallen die zusätzlichen Kosten für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises. Bislang wurden dafür jeweils sechs Euro verlangt.
Höhere Kosten für Rechtsstreitigkeiten
Wer sein Recht einklagen will, muss mit deutlich höheren Anwalts- und Gerichtskosten rechnen. Das sieht das "Kostenrechtsänderungsgesetz 2021" vor. Demnach steigen bei allen Mandaten, die ab 1. Januar 2021 beauftragt werden, sowohl die Gerichtskosten als auch die Mindestvergütung für Anwälte.
Experten gehen von insgesamt etwa zehn Prozent höheren Kosten pro Klage aus. Die genauen Gerichtskosten richten sich aber nach dem Streitwert – je höher, desto teurer wird es.
Steigende Preise für Diesel und Benzin
2021 wird eine CO2-Steuer in den Bereichen Wärme und Verkehr eingeführt, die den Verbrauch von fossilen Brennstoffen unattraktiver machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anregen soll. Damit werden für Verbraucher bei Kraftstoffen höhere Kosten anfallen – rund sieben Cent bei Benzin und acht Cent bei Diesel.
Sprit-Schlucker werden teurer
Halter von Autos mit hohem CO2-Ausstoß müssen sich ab 2021 auf steigende Kosten bei der Kraftfahrzeugsteuer einstellen. Besonders umweltfreundliche Fahrzeuge werden dagegen durch die vom Bundestag beschlossene Steuerreform entlastet. Bereits zugelassene Autos sind davon nicht betroffen. Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wurde bis Ende 2030 verlängert. Für ab 2021 neu zugelassene Autos, die mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, soll für jedes weitere Gramm ein Aufschlag von zwei Euro auf die ansonsten nach dem Hubraum berechnete Steuerlast erhoben werden. Der Aufschlag soll dann stufenweise ansteigen. Für von Juni 2020 bis Ende 2024 zugelassene Pkw mit weniger als 95 Gramm CO2 Emissionen soll es einen jährlichen Steuerbonus von 30 Euro für maximal fünf Jahre geben.
Neue Typklassen bei der Kfz-Versicherung
Bei der Kfz-Haftfpflicht-Versicherung gibt es ab 2021 neue Typklassen. Nach Angaben des ADAC ändert sich dadurch für drei Viertel der Autobesitzer nichts. Etwa 4,6 Millionen müssen weniger für ihre Kfz-Versicherung zahlen; für 6,1 Millionen wird es hingegen teurer.
Änderungen bei der Fahrprüfung
Ab Januar läuft die praktische Fahrprüfung für alle Führerscheinklassen anders ab als bisher. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) soll in erster Linie die hohe Zahl von Unfällen durch Fahranfänger verringern. Die Prüfung wurde hierfür standardisiert sowie methodisch und inhaltlich optimiert.
Sie dauert zehn Minuten länger, weil mehr Fahr-Aufgaben zu bewältigen sind, die nach festen Kriterien objektiv bewertet werden sollen. Im Anschluss gibt es neben der mündlichen auch eine schriftliche digitale Bewertung durch den Prüfer – egal, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Die praktische Fahrprüfung wird dadurch für alle Klassen teurer. In der Pkw-Klasse zum Beispiel steigen die Kosten um fast ein Drittel auf knapp 117 Euro.
Neu ist auch, dass ab April die Prüfung für die Klasse B in einem Automatik-Fahrzeug gemacht werden darf. Voraussetzung ist, dass der Prüfling zehn Fahrstunden in einem Fahrzeug mit Handschaltung vorweisen kann und überdies seine Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe von der Fahrschule bescheinigt bekommt.