Gericht stärkt Rechte von Autofahrern

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  • Einspruch erheben & Urteil
    Gericht stärkt Rechte von Autofahrern

    Zweifelt ein Autofahrer das Foto eines Blitzers an und will Einspruch erheben, muss er alle Dokumente einsehen dürfen, die in dem Verfahren zur Tempomessung eine Rolle spielen.


    Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2020 mit einem Urteil entschieden: Zweifelt ein Autofahrer das Foto eines Blitzers an und will Einspruch erheben, muss er alle Dokumente einsehen dürfen, die in dem Verfahren zur Tempomessung eine Rolle spielen.

    Autofahrer, bzw. Verkehrssünder, die vom Foto eines Blitzers überrascht wurden, haben nun mehr Chancen, ihren Zweifel an der Tempomessung zu untermauern und Einspruch zu erheben. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 2020 stellt fest, dass betroffene Autofahrer die Unterlagen, die in dem Fall eine Rolle spielen könnten, einsehen können müssen. Die 3. Kammer des zweiten Senats gibt damit einer Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers statt, der 2017 außerorts 30 km/h zu schnell geblitzt wurde. Die Strafe belief sich auf eine Geldbuße von 160 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Dem Urteil nach muss die Weitergabe der Informationen allerdings im Zusammenhang mit dem Vorwurf stehen. Damit soll einer Verfahrensverzögerung und dem Rechtsmissbrauch bei Fotos von Blitzern vorgebeugt werden.


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    EINSPRUCH ERHEBEN: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT MIT URTEIL ZU BLITZER-FOTOS

    Beim Urteil des Bundesverfassungsberichts geht es in erster Linie um die Rohmessdaten des Blitzers (Az.: 2 BvR 1616/18). Arndt Kempgens, Fachanwalt und ACE-Experte stellt fest: "Die Behörden müssen die Daten auch jetzt aber nicht automatisch herausrücken. Autofahrer müssen die Daten einfordern. Dafür sollten sie Einspruch innerhalb der vorgesehen Frist erheben." Dies ist formlos möglich. Ab dem Zeitpunkt der Briefzustellung hat man dafür zwei Wochen Zeit. Zudem stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Jost Kärger, Verkehrsrechtler beim ADAC, fügt an: "Das Gutachten ist meist deutlich teurer als das Bußgeld. Es stellt sich die Frage, ob sich das lohnt. Daher sollte man sich sicher sein. Das ist auch wichtig, damit einem die Rechtsschutzversicherung bei einer Häufung solcher Fälle nicht kündigt."


    T-Online-Newsportal, 16.12.2020